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UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
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© WEHRT GmbH 2012
   
 
- Gratisprüfung der Nichtabnahmeentschädigung von Forwarddarlehen -

 
Gratis gegen Erfolgsbeteiligung
Wir prüfen Nichtabnahmeentschädigungen von Forwarddarlehen und verzichten auf die Vergütung unserer Tätigkeit. Im Gegenzug beteiligen Sie uns zu einem angemessenen Prozentsatz am erzielten Erfolg.
Neben der Gutachtenerstellung beinhaltet unser Angebot eine fallbezogene, kostenfreie Nachberatung.

Sprechen Sie uns hierauf an, gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
 
Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage die folgenden Unterlagen in Kopie bei:
  1. Forwarddarlehensvertrag mit den Allgemeinen Darlehensbedinungen, evtl. auch Tilgungsplan.
  2. Schreiben, mit dem Sie der Bank gegenüber die Nichtabnahme des Forwarddarlehens ankündigen.
  3. Bankliche Schadensberechnung über die NIchtabnahmeentschädigung.
  4. Den weiteren Schriftverkehr, den Sie mit der Bank wegen der Ablösung des Forwarddarlehens hatten.
Wehrt GmbH
Prof. Dr. Klaus Wehrt
Birkenhain 1a
21614 Buxtehude
 
Telefon: 04161-996816
E-Mail: mail@wehrt.de

 

- Fragebogen Forwarddarlehen -

  Forwarddarlehen - Formulare Fragebogen für die gutachterliche Überprüfung einer Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen

Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen.

 

Forwarddarlehen

04.09.2009

  Fehlerhafte Abrechnung von Nichtabnahmeentschädigungen bei Forwarddarlehen

Fehlerhafte Abrechnung von Nichtabnahmeentschädigungen bei Forwarddarlehen
 


Wenn eine Bank aber bei der Forwarddarlehensentschädigung in der gleichen Weise vorgeht, sie also behandelt wie eine Darlehensnichtabnahme – das tun fast alle Institute –, so verschafft sie sich einen Vorteil, denn die Nichtabnahmekalkulation unterstellt, dass nach dem Zeitpunkt der Erklärung der Nichtabnahme der Kunde verpflichtet gewesen wäre, das Darlehenskapital zu verzinsen und darauf seine monatlichen Raten zu entrichten. Das aber ist bei einem Forwarddarlehen, dessen Nichtabnahme noch während der Vorlaufzeit erklärt wird, nicht der Fall. Tatsächlich hätte die Bank bis zum Ende der Vorlaufzeit keinen Anspruch auf Darlehensraten und –verzinsung gehabt. Mithin kann sie diese auch nicht als Schaden verbuchen und ersetzt verlangen.

Bankkunden kann nur dringend empfohlen werden, die Zinsentschädigungsabrechnungen der Institute von sachverständiger Seite prüfen zu lassen.

 

Forwarddarlehen


  Forwarddarlehen

Vorzeitige Ablösung eines Forwarddarlehens
 


Noch kontrovers wird gegenwärtig die Frage diskutiert, wie die Nichtabnahmeentschädigung für ein noch nicht in Gang gesetztes Forwarddarlehen zu berechnen ist. Neben der Frage, über welche Zeitspanne sich der Zeitraum der rechtlich geschützten Zinserwartung erstreckt, wird ebenso diskutiert, ob der Zeitpunkt, zu dem das Forwarddarlehens ausgezahlt wird, für die Entschädigungskalkulation maßgeblich ist oder jener Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer erklärt, das Forwarddarlehen nicht mehr abnehmen zu wollen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die letzte der angeführten Fragen.