W e h r t
UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
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© WEHRT GmbH 2010
   

Achtung:

Kostenlose Überprüfung von Ansprüchen aus Kreditverträgen

Überprüfen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Sie sollten uns in den nachfolgenden Fällen ansprechen:

  1. Ihr Kreditvertrag wurde bereits einmal verlängert.
  2. Ihr Kreditverrtag enthält keine Angabe zum effektiven Jahreszinssatz.
  3. Ihr Darlehen wurde gekündigt, oder es wurde auf Ihren Wunsch hin vorzeitig abgelöst, oder Sie haben es auf ein anderes Darlehen umfinanziert.
  4. Sie zahlten eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Aufhebungsgebühr.
  5. Sie mussten schon mal Verzugszinsen wegen verspätet gezahlter Raten zahlen.
  6. Sie bedienen oder bedienten ein Darlehen mit variablem Zinssatz, der nach oben oder unten hin von der Bank verändert werden kann.
  7. Das usrpüngliche Darlehen enthielt ein Disagio.
  8. Sie haben schon mal in fremder Währung (Yen oder Franken) finanziert.

In all diesen Fällen bieten wir Ihnen an, etwaige Ansprüche kostenfrei für Sie zu berechnen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur solche Fälle annehmen werden, von denen wir erwarten, dass sich erhebliche Ansprüche werden berechnen lassen.

In diesem Fall erhalten Sie von uns ein Angebot dahingehend, dass unser Aufwand für die Berechnung von Ansprüchen durch eine prozentuale Beteiligung am Erfolg Ihrer Angelegenheit abzugelten ist. Wünschen Sie keine Erfolgsbeteiligung, so schlagen wir Ihnen ein Gutachterhonorar für die Kalkulation der Ansprüche vor.

Überdies vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine sog. Prozessfinanzierung oder den Abkauf Ihrer Forderung. Ein Prozessfinanzierer übernimmt die finanziellen Risiken aus einem Gerichtsverfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten etc.) gegen Erfolgsbeteiligung. Ein Forderungskauf bedeutet, dass Sie gegen umgehende Auszahlung eines einmaligen Geldbetrags Ihre Ansprüche an eine andere Person abtreten, die sodann das Risiko trägt, vor Gericht erfolgreich zu sein oder zu unterliegen.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Prüfung?

  1. Ihren Kreditvertrag mit den Allgemeinen Darlehensbedingungen (ADB)
  2. Bei Darlehensverlängerungen sind auch die Folgeverträge mit den ADB vorzulegen.
  3. Tilgungspläne, Jahreskontoauszüge, bankliche Abrechnungen und Aufstellungen.
  4. Ihren Schriftverkehr mit der Bank.
  5. Eine kurze Beschreibung der Ihrer Finanzierungsgeschichte. Wenn Sie den Verdacht auf fehlerhafte Abrechnungen oder andere Unrechtmäßigkeiten hegen, teilen Sie uns dieses mit.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte in Kopie an die Wehrt GmbH, Inhaber: Prof. Dr. Wehrt, Birkenhain 1a, 21614 Buxtehude.