| W e h r t UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN IN FINANZEN UND KREDIT GMBH |
|
Prof. Dr. Klaus Wehrt Diplom-Volkswirt |
| |
||
|
Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen - schnell überprüft!!
Wir bieten Ihnen freibleibend eine schnelle Überprüfung
von Nichtabnahmeentschädigungen zu Forwarddarlehen nach den höchstrichterlichen Grundsätzen.
Dazu übersenden Sie bitte den beigefügten Fragebogen an die bereits eingesetzte
Adresse oder faxen Sie ihn. Das Ergebnis der Berechnung gibt Ihnen einen
Anhaltspunkt dafür, wie hoch Ihre Entschdägigung und Ihr Erstattungsanspruch ist. Der Preis beträgt 200 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 200.000 EUR Darlehenssumme. Die Haftung für die Richtigkeit der Auswertung beschränkt sich auf Verstöße wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Überweisen Sie den Geldbetrag unter Angabe Ihres Namens als Verwendungszweck oder fügen Sie einen Verrechnungsscheck bei.
Die Schnellberechnung ersetzt keine genaue inhaltliche Überprüfung des
Vertrages, denn der BGH formuliert mit seinem Urteil nur eine Obergrenze für
die zulässige Nichtabnahmeentschädigung. Bisweilen enthalten Verträge spezifische Abreden oder Allgemeine
Darlehensbedingungen, welche Sondertilgungsmöglichkeiten einräumen. Ebenso sind
Verstöße gegen das Verbraucherkreditrecht denkbar. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass bei der Darlehensvermittlung durch aufdringliche Außendienstmitarbeiter sowie bei Immobilienkauf und Abschluss des Darlehensvertrages durch sog. Treuhänder oder Geschäftsbesorger häufig keine Pflicht zur Zahlung einer Zinsentschädigung besteht.
Bei höheren Darlehenssummen unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot für die Kalkulation.
|