W e h r t
UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
 Erste Hilfen 
 
 Startseite 
 
 Vorfälligkeitsentschädigung 
 
 Forwarddarlehen 
 
 Darlehensstörungen 
 
 Swapentschädigung 
 
 Umfinanzierung 
 
 Tilgungsplan 
 
 Steuersparimmobilie 
 
 Download 
 
 Preisliste 
 
 
 
 Kreditberechnungen 
 
 Allgemeines 
 
 Login 
 
 Neuanmeldung 
 
 
 
 Aktuelles 
 
 Neuigkeiten 
 
 Nützliche Links 
 
 
 
 Rechtliches / Kontakt 
 
 Impressum 
 
 Datenschutz 
 
 Browserhinweise 
 
 E-Mail 
 
 
 
© WEHRT GmbH 2010
   

Vorfälligkeitsentschädigung - schnell überprüft!!

Wir bieten Ihnen freibleibend eine schnelle Überprüfung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach dem neuen Grundsatzurteil des BGH vom 07.11.2000 an. Dazu übersenden Sie bitte den beigefügten Fragebogen an die bereits eingesetzte Adresse oder faxen Sie ihn. Das Ergebnis der Berechnung gibt Ihnen einen Anhaltspunkt dafür, wie hoch Ihr Rückerstattungsanspruch ist.

Der Preis beträgt:

  • 150 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 200.000 EUR Darlehenssumme,
  • 250 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 400.000 EUR Darlehenssumme,
  • 300 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 600.000 EUR Darlehenssumme.

Bei größeren Darlehensvolumina unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Die Haftung für die Richtigkeit der Auswertung beschränkt sich auf Verstöße wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Überweisen Sie den Geldbetrag unter Angabe Ihres Namens als Verwendungszweck oder fügen Sie einen Verrechnungsscheck bei.

Die Schnellberechnung ersetzt keine genaue inhaltliche Überprüfung des Vertrages, denn der BGH formuliert mit seinem Urteil nur eine Obergrenze für die zulässige Vorfälligkeitsentschädigung. Auf Altverträge, erstmals abgeschlossen vor 1987, anschließend möglicherweise mehrfach verlängert, wird bisweilen eine Vorfälligkeitsentschädigung widerrechtlich erhoben. Ferner enthalten Verträge bisweilen spezifische Abreden oder Allgemeine Darlehensbedingungen, welche Sondertilgungsmöglichkeiten einräumen. Ebenso sind Verstöße gegen das Verbraucherkreditgesetz denkbar. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass bei der Darlehensvermittlung durch aufdringliche Außendienstmitarbeiter sowie bei Immobilienkauf und Abschluß des Darlehensvertrages durch sog. Treuhänder oder Geschäftsbesorger häufig keine Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht.

Eine genaue inhaltliche Überprüfung kann nur nach Übersendung der Darlehensunterlagen in Kopie (Anschreiben mit Nennung des Termins und des Grunds der Ablösung, Darlehensvertrag, Allgemeine Darlehensbedingungen, Tilgungsplan - ersatzweise Jahreskontoauszüge -, bankliche Abrechnung und Schriftverkehr) vorgenommen werden. Dazu ist es auch erforderlich, dass Sie uns über die Geschichte des Darlehensabschlusses informieren (zeitl. Aufstellung über das Zustandekommen des Darlehensvertrages).

Der Preis für die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung unter Auswertung der Vertragsunterlagen beträgt:

  • 300 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 200.000 EUR Darlehenssumme,
  • 400 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 400.000 EUR Darlehenssumme.

Bei höheren Darlehenssummen unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot für die Kalkulation.
In Bezug auf die Haftung gilt das bereits oben für die Fragebogenüberprüfung Ausgeführte. Alle Angebote sind freibleibend.

 » Download des Fragebogens für Acrobat® Reader® «