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Vorfälligkeitsentschädigung - schnell überprüft!!
Wir bieten Ihnen freibleibend eine schnelle Überprüfung
der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach dem neuen Grundsatzurteil des
BGH vom 07.11.2000 an.
Dazu übersenden Sie bitte den beigefügten Fragebogen an die bereits eingesetzte
Adresse oder faxen Sie ihn. Das Ergebnis der Berechnung gibt Ihnen einen
Anhaltspunkt dafür, wie hoch Ihr Rückerstattungsanspruch ist.
Der Preis beträgt:
- 150 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 200.000 EUR Darlehenssumme,
- 250 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 400.000 EUR Darlehenssumme,
- 300 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 600.000 EUR Darlehenssumme.
Bei größeren Darlehensvolumina unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Die Haftung für die Richtigkeit der Auswertung beschränkt sich auf Verstöße
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Überweisen Sie den Geldbetrag unter
Angabe Ihres Namens als Verwendungszweck oder fügen Sie einen
Verrechnungsscheck bei.
Die Schnellberechnung ersetzt keine genaue inhaltliche Überprüfung des
Vertrages, denn der BGH formuliert mit seinem Urteil nur eine Obergrenze für
die zulässige Vorfälligkeitsentschädigung. Auf Altverträge, erstmals
abgeschlossen vor 1987, anschließend möglicherweise mehrfach verlängert, wird
bisweilen eine Vorfälligkeitsentschädigung widerrechtlich erhoben. Ferner enthalten Verträge bisweilen spezifische Abreden oder Allgemeine
Darlehensbedingungen, welche Sondertilgungsmöglichkeiten einräumen. Ebenso sind
Verstöße gegen das Verbraucherkreditgesetz denkbar. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass bei der Darlehensvermittlung durch aufdringliche Außendienstmitarbeiter sowie bei Immobilienkauf und Abschluß des Darlehensvertrages durch sog. Treuhänder oder Geschäftsbesorger häufig keine Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht.
Eine genaue inhaltliche Überprüfung kann nur nach Übersendung der
Darlehensunterlagen in Kopie (Anschreiben mit Nennung des Termins und des
Grunds der Ablösung, Darlehensvertrag, Allgemeine Darlehensbedingungen,
Tilgungsplan - ersatzweise Jahreskontoauszüge -, bankliche Abrechnung und
Schriftverkehr) vorgenommen werden. Dazu ist es auch erforderlich, dass Sie uns über die Geschichte des Darlehensabschlusses informieren (zeitl. Aufstellung über das Zustandekommen des Darlehensvertrages).
Der Preis für die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung unter Auswertung der Vertragsunterlagen beträgt:
- 300 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 200.000 EUR Darlehenssumme,
- 400 EUR (inkl. MwSt.) pro Darlehensvertrag bis zu 400.000 EUR Darlehenssumme.
Bei höheren Darlehenssummen unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot für die Kalkulation.
In Bezug auf die Haftung gilt das bereits oben für die Fragebogenüberprüfung Ausgeführte.
Alle Angebote sind freibleibend.
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