W e h r t
UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
 Erste Hilfen 
 
 Startseite 
 
 Vorfälligkeitsentschädigung 
 
 Forwarddarlehen 
 
 Darlehensstörungen 
 
 Swapentschädigung 
 
 Umfinanzierung 
 
 Tilgungsplan 
 
 Steuersparimmobilie 
 
 Download 
 
 Preisliste 
 
 
 
 Kreditberechnungen 
 
 Allgemeines 
 
 Login 
 
 Neuanmeldung 
 
 
 
 Aktuelles 
 
 Neuigkeiten 
 
 Nützliche Links 
 
 
 
 Rechtliches / Kontakt 
 
 Impressum 
 
 Datenschutz 
 
 Browserhinweise 
 
 E-Mail 
 
 
 
© WEHRT GmbH 2010
   

Der Berechnungsstichtag für die Entschädigungsermittlung

*****Aktualisiert am 31.01.2008*****

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Allgemeines

Im Zuge der Kündigung eines Darlehens mit festgeschriebenem Zinssatz durch den Darlehensgeber stellt sich die Frage, für welchen Stichtag die Vorfälligkeitsentschädigung zu ermitteln ist. Zur Wahl stehen jener Termin, zu dem der Darlehensgeber die Kündigung erklärte, sowie jener Termin, zu dem der Darlehensgeber die Valuta zurückerhält und die entsprechenden Wiederanlagegeschäfte erst tätigen kann. Die beiden Termine fallen häufig weit auseinander. Nur diese Problemfälle sind Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.

Das Problem lässt sich anschaulich auf einem Zeitstrahl darstellen:

Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnungsstichtag

In t1 wird die Kündigung erklärt, in t2 erfolgt die Rückzahlung der Valuta inkl. Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen, in t3 endet der Zeitraum festgeschriebener Konditionen für das Darlehen. Nacheinander als Berechnungsstichtag diskutiert werden a) der Zeitpunkt der Kündigung als Stichtag für die Vorfälligkeitsentschädigungskalkulation, b) der Zeitpunkt der tatsächlichen Rückzahlung der Darlehensvaluta als Termin für die Schadenskalkulation.

Doch zuvor wird der Fall untersucht, in dem Kündigungstermin und Rückzahlungstermin zeitlich zusammenfallen. Mit der Kündigung des Darlehens erwirbt der Darlehensgeber einen Anspruch auf den Ausgleich des ihm durch die Kündigung entstehenden Zinsschadens. Die dafür zu ermittelnde Vorfälligkeitsentschädigung darf nach der Rechtsprechung des BGH nach einem Vergleich Darlehen gegen Darlehen aber auch nach einem Vergleich Darlehen gegen Pfandbriefe kalkuliert werden. Unter der ersten Berechnungsmethode – bisweilen auch als Aktiv-Aktiv-Vergleich bezeichnet – schuldet der Darlehensnehmer den sog. Zinsverschlechterungsschaden, der die Differenz zwischen den zwischenzeitlich gesunkenen Darlehenszinssätzen überbrückt, und zusätzlich dazu den sog. Zinsmargenschaden, der den entgangenen Gewinn des Kreditgebers für die Restlaufzeit des Darlehens bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin des Darlehensnehmers umfasst. Unter der zweiten Berechnungsmethode, dem Aktiv-Passiv-Vergleich, überbrückt dagegen die Vorfälligkeitsentschädigung die Differenz zu den Wiederanlagezinssätzen im Pfandbriefgeschäft. Weil der Darlehensgeber eine kostenträchtigere und riskantere Darlehensausleihe durch eine kostenärmere und sicherere Ersatzanlage tauscht, hat er allerdings ersparte Risiko- und Verwaltungskosten auszukehren.

Ein Beispiel: Das Darlehen mit Vertragszinssatz 10% wird sechs Jahre vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt. Eine Wiederausreichung der vorzeitig einkehrenden Valuta als Darlehen führe auf eine Verzinsung von 7%, bei einer Anlage Pfandbriefen resultiere eine Durchschnittsverzinsung von 6%. Der entgangene Gewinn betrage jährlich 0,5 Prozentpunkte. Die Risikokostenersparnis belaufe sich auf jährlich 0,2 Prozentpunkte. Eine etwaige Verwaltungskostenersparnis bleibe unberücksichtigt.

In diesem Fall überbrückt die Vorfälligkeitsentschädigung im Zuge des Aktiv-Aktiv-Vergleichs eine Zinsspanne von 3,5 Prozentpunkten, im Zuge des Aktiv-Passiv-Vergleichs dagegen eine Zinsspanne von 3,8 Prozentpunkten.

_______________

Prof. Dr. Klaus Wehrt ist  finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung (www.wehrt.de), Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

 
- Grundsätzliches zur Vorfälligkeitsentschädigung - überarbeitet Mai 2009 -

  Vorfälligkeitsentschädigung:   A.     Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.     Zweifelsfragen der Berechnung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.I.   Wiederanlage in Wertpapieren
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.II.  Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.III. Umfang ersparter Risikoaufwendungen
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.IV. Sondertilgung, Teilablösung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.V.  Berechnungsstichtag für Entschädigungsermittlung
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Kündigungszeitpunkt als Stichtag
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Rückzahlungszeitpunkt als Stichtag
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Ergebnis
  Vorfälligkeitsentschädigung:   C.      Die Vorfälligkeitsentschädigung bei gestiegenem Zinsniveau
  Vorfälligkeitsentschädigung:   D.      Fehlen besonderer Voraussetzungen zur Ablösung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   E.      Vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   F.      Darlehensübernahme