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UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
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Zweifelsfragen der Entschädigungsberechnung

*****Aktualisiert am 31.01.2008*****

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze

Für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung von entscheidender Bedeutung sind die Renditen, welche der Vergleichsanlage zugrunde gelegt werden. In der Praxis bestand lange eine Unsicherheit dahingehend, ob es zulässig sei, statt der von der Deutschen Bundesbank statistisch ermittelten Hypothekenpfandbriefrenditen die sog. PEX-Renditen, die vom Verband Deutscher Hypothekenbanken veröffentlicht werden, für die Schadenskalkulation zu benutzen?

Diese Unsicherheit wurde durch ein BGH-Urteil vom 30.11.2004 beseitigt. Die PEX-Statistik enthält Angebotsrenditen von Hypothekenbanken. Derartige Angebotsrenditen liegen naturgemäß unterhalb der nachgefragten Renditen für Hypothekenpfandbriefe. Die für die Kalkulation entscheidenden Marktrenditen liegen zwischen den Angebots- und den Nachfragerenditen. Somit erweisen sich die Angebotsrenditen als für die Vorfälligkeitsentschädigungskalkulation zu niedrig, die Vorfälligkeitsentschädigungen fallen unter Verwendung der PEX-Renditen damit zu hoch aus. Das war der Grund dafür, dass der BGH den PEX-Renditen als Vergleichsgrundlage eine Absage erteilte.

Die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank erfasst dagegen börsentäglich die Marktkurse aller börsennotierten Hypothekenpfandbriefe. Unter Berücksichtigung von Kurs, Zinssatz, Laufzeit und Zinsperiodizität wird für jeden Pfandbrief gesondert dessen Rendite ermittelt und statistisch ausgewiesen. Die ermittelten Renditen werden Laufzeitklassen (1-2 Jahre, 2-3 Jahre, etc.) zugeordnet und für diese Laufzeitklassen werden Renditenmittelwerte gebildet. Vom Volumen her erfasst die Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank knapp 60 % des gesamten Handels mit Hypothekenpfandbriefen.

Der Berechnung des PEX werden 30 synthetische Pfandbriefe zugrunde legt. Die Berechnung der Angebotsrenditen erfolgt über das Bloomberg-System. Dazu werden die börsentäglichen Meldungen der Mehrzahl der Pfandbriefemittenten verwertet. Die Renditen werden für feste Laufzeitlängen (1 Jahr, 2 Jahre, etc.) ausgewiesen. Im Wesentlichen wird über die PEX-Renditen das außerbörsliche Angebot von Pfandbriefen erfasst.

Ein wirklich repräsentatives Bild der Renditen des Kapitalmarktes kann auch die Statistik der Deutschen Bundesbank nicht liefern. In der Statistik der Deutschen Bundesbank fehlt der gesamte außerbörsliche Handel, ca. 40 % des Marktes. Gleichwohl kann jedes Kreditinstitut die zum Schadensausgleich erforderlichen Pfandbriefe börslich, also entsprechend den Kursen der Bundesbankstatistik, erwerben. Somit erlaubt die Bundesbankstatistik eine präzise Schadenskalkulation.

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Prof. Dr. Klaus Wehrt ist  finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung (www.wehrt.de), Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

 
- Grundsätzliches zur Vorfälligkeitsentschädigung - überarbeitet Mai 2009 -

  Vorfälligkeitsentschädigung:   A.     Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.     Zweifelsfragen der Berechnung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.I.   Wiederanlage in Wertpapieren
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.II.  Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.III. Umfang ersparter Risikoaufwendungen
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.IV. Sondertilgung, Teilablösung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.V.  Berechnungsstichtag für Entschädigungsermittlung
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Kündigungszeitpunkt als Stichtag
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Rückzahlungszeitpunkt als Stichtag
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Ergebnis
  Vorfälligkeitsentschädigung:   C.      Die Vorfälligkeitsentschädigung bei gestiegenem Zinsniveau
  Vorfälligkeitsentschädigung:   D.      Fehlen besonderer Voraussetzungen zur Ablösung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   E.      Vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   F.      Darlehensübernahme