W e h r t
UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
 Erste Hilfen 
 
 Startseite 
 
 Vorfälligkeitsentschädigung 
 
 Forwarddarlehen 
 
 Darlehensstörungen 
 
 Swapentschädigung 
 
 Umfinanzierung 
 
 Tilgungsplan 
 
 Steuersparimmobilie 
 
 Download 
 
 Preisliste 
 
 
 
 Kreditberechnungen 
 
 Allgemeines 
 
 Vorfälligkeitsrechner 
 
 
 
 Aktuelles 
 
 Neuigkeiten 
 
 Nützliche Links 
 
 
 
 Rechtliches / Kontakt 
 
 Impressum 
 
 Datenschutz 
 
 E-Mail 
 
 
 
© WEHRT GmbH 2012
   

Der Berechnungsstichtag für die Entschädigungsermittlung

*****Aktualisiert am 31.01.2008*****

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Ergebnis

Das Erfüllungsinteresse aus der ursprünglichen Darlehensbeziehung sicher realisieren kann der Darlehensgeber, wenn der Zeitpunkt der tatsächlichen Darlehensrückzahlung als Stichtag für die Vorfälligkeitskalkulation heranzuziehen ist. Kommt es auf den Termin der Kündigung an, so bestehen die latente Chance auf Über- und die latente Gefahr von Unterkompensation. Nur soweit die Rechtsprechung dem Darlehensgeber eine zweite Zinsschadenskalkulation bei tatsächlicher Rückzahlung erlaubt, kann der Stichtag für die Vorfälligkeitskalkulation auf den Kündigungszeitpunkt gelegt werden. Damit erweist sich diese Lösungsmöglichkeit als wenig praktikabel.

Im Ergebnis ist deshalb der Termin der tatsächlichen Darlehensrückführung als Berechnungsstichtag für die Vorfälligkeitsentschädigungskalkulation maßgeblich.

In jüngster Zeit wird von Bankrechtsexperten – wohl auch vor dem Hintergrund steigender Zinsen – vorgetragen, der Bank müsse es aber auf jeden Fall auch vorbehalten bleiben, die Vorfälligkeitsentschädigung schon zum Kündigungszeitpunkt festzusetzen. Denn bankliche Kalkulationen haben auf gesicherten Erwartungen erfolgen, so die gesicherte Erwartung einer in ihrer Höhe feststehenden Vorfälligkeitsentschädigung. Tatsächlich macht die gesicherte Vorfälligkeitsentschädigung das Geschäft unsicher, denn die daraufhin einsetzende Zinsentwicklung kann sie einerseits entwerten, andererseits zum gelungenen Coup auf Kosten des Darlehensnehmers machen.

Soweit überdies vorgeschlagen wird, dass die Bank zum Zeitpunkt der Kündigung einen Kredit in Höhe der Darlehensvaluta plus kalkulierter Vorfälligkeitsentschädigung selbst aufnimmt, um das Darlehen auch selbst zurückzuzahlen – der Kunde hat dann nur noch diesen Zusatzkredit zu bedienen und zu tilgen – werden Darlehensmittel teilweise für Pfandbriefgeschäfte eingesetzt. Für den nicht zurückzahlenden Kunden ergibt sich damit noch ein weiterer Schaden in Höhe der typischen Differenz zwischen dem Kreditzinssatz und der Verzinsung der mit einem Teil des Kredites erworbenen Pfandbriefe. Derartige Überlegungen verstoßen meines Erachtens gegen die Pflicht der Bank zur Schadensminderung.

_______________

Prof. Dr. Klaus Wehrt ist  finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung (www.wehrt.de), Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

 
- Grundsätzliches zur Vorfälligkeitsentschädigung - überarbeitet Mai 2009 -

  Vorfälligkeitsentschädigung:   A.     Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.     Zweifelsfragen der Berechnung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.I.   Wiederanlage in Wertpapieren
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.II.  Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.III. Umfang ersparter Risikoaufwendungen
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.IV. Sondertilgung, Teilablösung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   B.V.  Berechnungsstichtag für Entschädigungsermittlung
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Kündigungszeitpunkt als Stichtag
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Rückzahlungszeitpunkt als Stichtag
  Vorfälligkeitsentschädigung:            - Ergebnis
  Vorfälligkeitsentschädigung:   C.      Die Vorfälligkeitsentschädigung bei gestiegenem Zinsniveau
  Vorfälligkeitsentschädigung:   D.      Fehlen besonderer Voraussetzungen zur Ablösung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   E.      Vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  Vorfälligkeitsentschädigung:   F.      Darlehensübernahme