Vorfälligkeitsentschädigung

Nutzen Sie unseren kosten- und registrierungsfreien Vorfälligkeitsrechner.
Neu: Jetzt auch mit herunterladbaren detaillierten Schadensnachweisen per PDF. Prof. Wehrt, seit den 90er Jahren auf diesem Gebiet tätig, war Mitglied einer Expertengruppe von BMJ und BMF. Insbesondere bei Groß- und Gewerbekrediten vergüten die Banken ihren Kunden viel zu geringe Risikostenersparnisse zurück.

Jetzt zum kostenfreien Vorfälligkeitsrechner Jetzt über Vorfälligkeitsentschädigung informieren

Prämiensparverträge, Bonus-Sparpläne oder andere sparbuchähnliche Geldanlagen:

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs stehen Sparern hohe Zusatzzinsen auf die langjährig einzahlten Sparguthaben zu. Wir prüfen und arbeiten auf Wunsch gegen eine Erfolgsbeteiligung. Ohne Erfolg, keine Vergütung.
Achtung Verjährung: Ansprüche aus im Jahr 2020 aufgelösten Verträgen verjähren am 31.12.2023.

Jetzt über Ihre Möglichkeiten informieren!

Prozesskostenfinanzierung

Wir überprüfen gegen eine ausschließliche Beteiligung am Erfolg. Ohne Erfolg, keine Vergütung. Wir übernehmen ebenso in manchen Fällen die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung. Lassen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank nicht ungeprüft. Nachrechnen kann sich für Sie lohnen!

Jetzt zur Prozesskostenfinanzierung

Rückabwicklung von Darlehen

Seit dem Jahr 2014 befassen wir uns intensiv mit der Frage der Berechnung von Darlehensrückabwicklungen aufgrund des erklärten Widerrufs. Prof. Dr. Wehrt persönlich erstellt sowohl Privat- als auch Gerichtsgutachten: Auf Anforderung werden spezifische rechnerische Vorgaben der Berechnung berücksichtigt. Nutzen Sie auch unseren Rückabwicklungsrechner.

Jetzt zur Rückabwicklung von Darlehen

Darlehensnehmerinformation:
Vorfälligkeitsentschädigung schon vor Vertragsschluss kennen!

Achtung Darlehensnehmer! Informieren Sie sich bereits vor Abschluss Ihres Bau- oder Wohnungskredits über die Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Ansonsten droht zu einem späteren Zeitpunkt eine richtig unangenehme Überraschung.

Wir berechnen das für Sie. Gratis!

Swapentschädigung

Haben Sie die Höhe Ihres Lottogewinns jemals überprüft?
Bankliche Erstattungen aus Swapverträgen sollten Sie nicht ungeprüft lassen.
Haben Sie sogar eine Swapentschädigung gezahlt, nutzen Sie die Chance, diese durch ein Berechnungsgutachten zu mindern oder gar zu vermeiden.

Jetzt über Swapentschädigung informieren

Keine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf

12.08.2023

Für Sie als Verbraucherdarlehensnehmer gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Immobilienkredit ohne die lästige Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.

Nur beachten Sie bitte, Ihr Institut wird Sie nicht darauf hinweisen, sondern in der Regel alle Hebel in Bewegung setzen, trotzdem an diese Zinsentschädigung zu gelangen.

Wir informieren Sie.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf

Großes Aufräumen bei den Prämiensparverträgen - Alles muss weg!

Jeder Prämiensparvertrag, jeder Sparplan, jeder Bonussparvertrag ist betroffen!

17.10.2022

Die in vielen Sparverträgen in der nachfolgenden oder einer ähnlichen Form enthaltene Klausel zur Verzinsung ist unwirksam:
„Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % p.a. verzinst.“

Zahlreiche Geldinstitute kündigten diese Sparpläne und zahlten den Kunden das angehäufte Sparvolumen aus. Bei der Ermittlung des Sparguthabens zeigten sich die Institute knauserig, indem sie die eingezahlten Gelder mit zu geringen Zinssätzen verzinsten. Daher ist es so wichtig, die ausgezahlten Guthaben zu überprüfen.

Großes Aufräumen bei den Prämiensparverträgen - Alles muss weg!

Klausis Super-Energie-Spaß-Tipp

Mein Leben wurde völlig umgekrempelt. Es hat mit Daniel Günther, dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, zu tun. Ich bin seinem Beispiel gefolgt.

Klausis Super-Energie-Spaß-Tipp

Schuldig! – oder unschuldig?

Mitten im geradezu traumhaft verzauberten und verschneiten New York. Ein grausamer Tod. Ein verdächtiger Verlobungsring. Mehrere Tatverdächtige, viele Indizien. Die Geschworenen liegen falsch. Weshalb?

Schuldig! – oder unschuldig?

BGH bestätigt verbraucherfreundliches Urteil zu Prämiensparverträgen

Urteil vom 06.10.2021

Mit Urteil (BGH XI ZR 234/20) vom heutigen Tage hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des OLG Dresden (5 MK 1/19) zu den Prämiensparverträgen bestätigt. Im Verfahren hatte ein Verbraucherschutzverband sich im Wege einer Musterfeststellungsklage gegen die Zinsberechnungen von Sparkassen bei sog. Prämiensparverträgen gewandt.

BGH bestätigt verbraucherfreundliches Urteil zu Prämiensparverträgen

Konzeption von Projektfinanzierungen

31.03.2023

Sie haben großartige Immobilien-Projektideen und fragen sich, wie Sie diese am besten finanzieren können?

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei Ihren gewerblichen Immobilien-Projekten jeder Größe und Branche. Wir blicken auf eine jahrelange Erfahrung in der Strukturierung von Finanzierungen und in der Auswahl der geeigneten Finanzierungsinstrumente zurück. Wir arbeiten nicht provisionsorientiert, also nicht im Interesse der Kreditwirtschaft, sondern ausschließlich für Sie.

Konzeption von Projektfinanzierungen

Achtung: Verjährung vernichtet Ansprüche aus Vorfälligkeitsentschädigung

30.03.2023

Am 31.12.2023 ist es wieder einmal soweit: Ansprüche, die im Jahr 2020 entstanden sind, verjähren unweigerlich.

Besonders angesprochen fühlen sollten sich solche Darlehensnehmer, die einen gewerblichen Kredit ablösten. Regelmäßig ermitteln wir höhere Risikoersparnisse als von den Banken ausgewiesen.

Handeln Sie rechtzeitig.

Verjährung vernichtet Ansprüche aus Vorfälligkeitsentschädigung

Hohe Risikokostenerstattungen mindern die Vorfälligkeitsentschädigung

Neuer Ansatz

Die mageren Risikokostenerstattungen, wie sie von der Rechtsprechung bisher hervorgebracht wurden und von den Instituten weitgehend benutzt werden, halten einer Validierung unter den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Risikovorsorge und -abpufferung nicht stand.

Die bisher bankenseitig angestellten Berechnungen zur Risikoersparnis überzeugen nicht.

Hohe Risikokostenerstattungen mindern die Vorfälligkeitsentschädigung

Erfolgsbeteiligung
Prozesskostenfinanzierung

Lassen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank überprüfen! Es kann sich für Sie lohnen.

Was bevorzugen Sie?

  • Bargeld gegen Forderungsverkauf.
  • Berechnung gegen Erfolgsbeteiligung. Ohne Erfolg, keine Vergütung.
  • Prozessfinanzierung.
Erfolgsbeteiligung Prozesskostenfinanzierung

Ansprüche aus Swapverträgen

Urteilsübersicht Stand März 2018 - wird fortgesetzt

  • BGH XI ZR 93/15
  • BGH XI ZR 316/13
  • BGH XI ZR 378/13
  • OLG Frankfurt 16 U 228/13
  • OLG München 7 U 1701/13
  • OLG Düsseldorf I-14 U 94/13, 14 U 94/13
  • OLG Dresden 8 U 532/14, 8 U 0532/14
  • OLG Köln I-13 U 128/13, 13 U 128/13
Ansprüche aus Swapverträgen
Gutachten

Gutachten

Wir erstellen bspw.

  • Privat- sowie
  • Gerichtsgutachten

zu Finanzierungsverläufen und beraten Sie in Finanzierungsfragen.

Rufen Sie uns an:

04161 996816

Darlehensstörungen

Hilfe bei Darlehensstörungen

Wir informieren Sie zu allen Problemen gestörter Finanzierungen:

  • Darlehensverkauf,
  • Kündigung,
  • Wertstellung,
  • Zinsanpassung,
  • Verzug,
  • fehlerhafte Darlehensabrechnungen,
  • Disagioerstattung,
  • Missachtung verbraucher-rechtlicher Vorschriften usw.

Zur Hilfe bei Darlehensstörungen

Erfolgsbeteiligung

Erfolgsbeteiligungsangebot
Vorfälligkeitsentschädigung

Kündigt eine Darlehensgeberin die langfristige Darlehensbeziehung mit einem Verbraucher, so darf sie für die Rücknahme des Immobiliardarlehen mit Festzinssatz keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Die Wehrt GmbH erklärt sich bereit, in Einzelfällen nach vorheriger Prüfung sämtliche Kosten der rechtlichen Durchsetzung eines entsprechenden Anspruchs zu übernehmen.

Erfolgsbeteiligungsangebot Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsrechner

Prof. Dr. Klaus Wehrt - Ihr Experte

Prof. Dr. Klaus Wehrt
  • zahlreiche Publikationen in Fachzeitschriften wie:
    • Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht,
    • Wertpapier-Mitteilungen,
    • Zeitschrift für Wirtschaftsrecht,
    • Betriebswirtschaft im Blickpunkt,
    • Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung,
    • Betriebs-Berater,
  • vielfach in den Urteilen des BGH zitiert
  • Mitglied der Expertenrunde "Vorfälligkeitsentschädigung" beim BMJV und BMF seit 2016,
  • Tausende von Berechnungen,
  • gutachterliche Mitwirkung am Grundsatzurteil zur Vorfälligkeitsentschädigung vom 01.07.1997 (BGH NJW 1997 2875)
  • unabhängige Programmentwicklung für Sachverständige, Banken und Verbraucherzentralen

Veröffentlichungen von Prof. Dr. Klaus Wehrt

... vielfach beachtete Beiträge in den Zeitschriften...

  • Die neue Beleihungswertermittlungsverordnung: Vermeidbare Fehler der Wertermittlung unter den neuen Vorschriften
    (Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024, 85-92)

  • Der Zinsanpassungsmechanismus für Prämiensparverträge – Implikationen des BGH-Urteils vom 6.10.2021 = WM 2021, 2234 –
    (Wertpapier-Mitteilungen WM 2022, 1001)

  • Die Risikoersparnis bei Nichtabnahme und vorzeitiger Ablösung von Immobiliardarlehen
    (Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021, 570-577)

  • Mehr Transparenz über die Vorfälligkeitsentschädigung – schon vor Vertragsschluss
    (Wertpapier-Mitteilungen WM 2021, 1366-1373)

  • Das von der Bank gekündigte Unternehmensdarlehen: BGH ebnet Weg zur banklichen Überkompensation
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP, Beihefter Januarausgabe 2019, 1-12)

  • Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie – Was ändert sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung?
    (Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht BKR 2018, 221-231)

  • Die Risikokostenerstattung bei Vorfälligkeitsentschädigungsberechnungen
    (Wertpapier-Mitteilungen WM 2018, 1158-1166)

  • Vorfälligkeitsentschädigungen und Verzugsschaden beim bankseitig gekündigten Nichtverbraucherdarlehen
    (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 2018, 1212-1219)

  • Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen: Der Widerrufsjoker – Rückabwicklungen in der Praxis – Teil 3
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2017, 25-28)

  • Die Rückabwicklung des widerrufenen Immobiliardarlehens
    (Wertpapier-Mitteilungen WM 2016, 389-397)

  • Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen: Der Widerrufsjoker – Rückabwicklungen in der Praxis – Teil 2
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2016, 326-331)

  • Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen: Der Widerrufsjoker – Rückabwicklungen in der Praxis – Teil 1
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2016, 302-305)

  • Der Darlehenswiderruf – entschädigungsfrei aus dem Festzinsdarlehen
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2015, Beihefter 1-12, Co-Autor(en): Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald)

  • Ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Immobiliardarlehensvertrag
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2013, 278-282)

  • Immobilienfinanzierung: Teure Bausparkombinationsfinanzierung
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2013, 109-117)

  • Darlehensfinanzierte Rente – Die irrige Annahme einer veritablen Altersvorsorge
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2012, 143-147, Co-Autor(en): Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald)

  • Kündigung eines Forwarddarlehens – Das kann teuer werden!
    (Betriebswirtschaft im Blickpunkt BBP 2012, 69-70)

  • So verhindern Sie die Verjährung bestehender Rechtsansprüche
    (Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 2009, 175-179, Co-Autor(en): Frau Hahn)

  • Sinn und Unsinn von Währungs- und Zinsswapgeschäften
    (Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 2008, 286-290)

  • Berechtigung der Vorfälligkeitsentschädigung in Phasen steigender Zinsen
    (Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 2008, 69-75)

  • Kreditfinanzierte Steuersparimmobilie Unterlassene Widerrufsbelehrung: EuGH verurteilt Banken zum Schadensersatz
    (Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 2006, 56-60, Co-Autor(en): Frau Hahn)

  • Zweifelsfragen der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung
    (Wertpapier-Mitteilungen WM 2004, 401-410)

  • Der Forward-Darlehensvertrag
    (Wertpapier-Mitteilungen WM 2003, 1509-1522)

  • Preis oder Ersatz des Erfüllungsinteresses – ein rechtsökonomische Analyse vorzeitiger Darlehensablösungen
    (in: Schäfer/Ott, Effiziente Verhaltenssteuerung und Kooperation im Zivilrecht 1997, 108ff)

  • Die Rückerstattung des unverbrauchten Disagios
    (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 1997, 481-490)

  • Vorfälligkeitsentschädigung und Wettbewerb - Mögliche wettbewerbliche Auswirkungen der Rechtsprechung zur vorzeitigen Ablösung von Festzinsdarlehen
    (Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1997, 48ff)

  • Die BGH-Urteile zur Tilgungsverrechnung - Nur die Spitze des Eisbergs!
    (Betriebs-Berater BB 1991, 1645-1655)

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