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UNABHÄNGIGE BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
IN FINANZEN UND KREDIT GMBH
                                      

Vorfälligkeitsentschädigung, Vorfälligkeit, Swapentschädigung

Prof. Dr. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
 
 
 
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Sondersituation I

*****Aktualisiert am 31.01.2008*****

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei gestiegenem Zinsniveau

Hypothetisch sind Situationen denkbar, unter denen sich zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung nach dem Aktiv-Passiv-Vergleich errechnen lässt, das abgelöste Darlehen allerdings zu einem höheren Zinssatz auf dem Markt untergebracht werden kann. In diesem Fall ist das Wahlrecht des Kreditgebers zwischen den abstrakten Methoden der Schadensberechnung möglicherweise beschränkt. Der Kreditgeber hat seinen Schaden konkret nachzuweisen, so jedenfalls der BGH:

„Bei einer vorzeitigen Darlehensbeendigung kann einerseits eine Absenkung des Zinsniveaus zu einer Erhöhung des Ersatzanspruchs des Kreditinstituts über den Zinsmargenschaden hinaus um einen Zinsverschlechterungsschaden führen... Andererseits muss bei einem Anstieg des Zinsniveaus ein daraus sich für das Kreditinstitut etwa ergebender Vorteil auf den Ersatzanspruch angerechnet werden... Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Vorteil in der Möglichkeit liegt, zusätzlichen Kredit zu günstigeren Konditionen auszureichen, oder ob er in der Verfügbarkeit zinsgünstigerer Refinanzierungsmittel für das laufende Aktivgeschäft zu sehen ist.“

Auf jeden Fall gilt Folgendes: Steigt das Zinsniveau über den nominalen Vertragszinssatz hinaus an, so hat die Darlehensgeberin beim Aktiv-Aktiv-Vergleich den Zinsmargenschaden mit dem nunmehr negativen Zinsverschlechterungsschaden zu saldieren. Im Extremfall wird somit keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet. Steigt das Zinsniveau sogar soweit an, dass es den effektiven Jahreszinssatz eines gegen Disagio gewährten Darlehens überschreitet, so hat der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen, sondern umgekehrt einen Anspruch auf die Erstattung des in Teilen unverbrauchten Disagios.

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Prof. Dr. Klaus Wehrt ist  finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung (www.wehrt.de), Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

 
- Grundsätzliches zur Vorfälligkeitsentschädigung - überarbeitet Mai 2009 -

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