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Zweifelsfragen der Entschädigungsberechnung*****Aktualisiert am 31.01.2008***** Von Prof. Dr. Klaus Wehrt Die großen Vorgaben für die Vorfälligkeitskalkulation sind gemacht. Zu regeln sind heute nur noch Details. Vier Bereiche seien nachfolgend herausgegriffen:
- Die Wiederanlage des vorzeitig erhaltenen Darlehenskapitals in thesaurierende oder ausschüttende Wertpapiere.
- Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze: Renditen der Bundesbankstatistik oder sog. PEX-Renditen.
- Der Umfang ersparter Risikoaufwendungen und Verwaltungskosten.
- Die Berücksichtigung von Teilablösungen und Sondertilgungsrechten.
_______________ Prof. Dr. Klaus Wehrt ist finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung (www.wehrt.de), Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.
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