Viele Vorfälligkeitsrechner liefern falsche Ergebnisse

Der Vorfälligkeitsentschädigungsexperte Prof. Dr. Klaus Wehrt gibt folgende Erklärung ab:

Viele Dienstleistungen des Internets werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Nutzer mag sich natürlich fragen: „Weshalb machen die das?“ Unternehmen leben doch nicht nur von ihren Verlusten.

Nein, Sie haben recht! Es gibt immer einen geschäftlichen Hintergrund. Ich nenne Ihnen ein paar Gründe:

  1. Kreditvermittler, die Darlehensabschlüsse gegen Provision vermitteln, sind auf der Suche nach Neukunden, die auf bessere Konditionen schielen. Wer aus laufenden Verträgen vorzeitig aussteigen will, muss allerdings nicht nur eine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern häufig sogar ein darüber liegendes Vorfälligkeitsentgelt bezahlen. Der Vorfälligkeitsrechner dieser Anbieter wird somit über die Kredit-Neuabschlüsse bezahlt. Es besteht für die Anbieter ein Anreiz, die Vorfälligkeitsentschädigung in zu geringer Höhe auszurechnen. Das erhöht den Umfinanzierungswunsch.
  2. Informationsportale leben häufig von eingeblendeter Werbung, die vom werbenden Unternehmen bezahlt wird – die gleiche Masche wie beim kostenfreien Privatfernsehen. Manche Portale leben aber ebenso von Weiterleitungen auf die Seiten dritter Anbieter. Diese Weiterleitung lassen sie sich vom beworbenen Anbieter teuer bezahlen. So macht es bekanntermaßen auch Google mit den oben auf den Seiten eingeblendeten Anzeigen gewerblicher Anbieter bei den Suchmaschinenergebnissen.

Leider gibt es keine Qualitätskontrolle bei den Vorfälligkeitsrechnern des Internets. Das ist wie beim Kauf von Joggingschuhen. Ich selbst kaufe nur noch Markenprodukte. Immerhin haben Unternehmen wie Adidas, Nike oder Puma eine Reputation zu verlieren. Überdies achte ich auf bestimmte Merkmale, an denen man schlechte Qualität erkennen kann: unsaubere Verarbeitung, mangelnde Fußbettung, billige Sohle, fehlende Verstärkungen an den Seiten für eine gute Fußführung und nicht zuletzt beobachtbares Verhalten auf dem Laufband.

Aber woran erkennt man einen schlechten Vorfälligkeitsrechner? Achten Sie bitte auf die folgenden Merkmale:

  1. Einem Vorfälligkeitsrechner, der nur ganz wenige Eingaben verlangt, sollten Sie grundsätzlich mit Misstrauen begegnen. Ausgenommen sind dabei allerdings solche Rechner, bei denen Sie die Möglichkeit haben, über weitere optionale Eingaben – häufig öffnet sich dann ein zusätzliches Eingabefenster – spezifischere Eingaben zu tätigen.
  2. Haben Sie das Kapital zum Ablösezeitpunkt und das Endkapital am Ende der Zinsbindungsfrist selbst einzugeben, so kann das Programm keinen Tilgungsplan erstellen, erfüllt damit noch nicht einmal eine Grundvoraussetzung einer richtigen Abrechnung. Es taugt nichts.
  3. Müssen Sie den Wiederanlagezinssatz für das Ersatzgeschäft, mit dem der Schaden ausgeglichen werden soll, im Allgemeinen den Hypothekenpfandbriefzinssatz, selbst vorgeben, so kann das Ergebnis der Berechnung nicht stimmen, denn der Bundesgerichtshof verlangt für eine zuverlässige Berechnung die Verwendung von sog. Staffelzinssätzen. Das bedeutet für jeden einzelnen Monat der Laufzeit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist gilt ein anderer Zinssatz. Läuft Ihr Vertrag also noch fünf Jahre, so sind es 60 verschiedene Sätze für 60 Monate. Daher stellen seriöse Anbieter die Sätze in einer Datenbank bereit.
  4. Wenn der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner eine Rückzahlung nur für einen bestimmten Monat (Rückzahlung: April 2020, Mai 2020) oder zum Ende des Monats zulässt, so wurde er nicht richtig ausprogrammiert. Der Bundesgerichtshof verlangt eine tagesgenaue Auswertung.
  5. Haben Sie selbst keine Wiederanlagezinssätze (auch Wiederanlagerenditen genannt) eingegeben, die für die Berechnung benutzt werden? So müssen diese vom Internetanbieter stammen. Daher sollten die Sätze am Ende der Berechnung ausgewiesen sein. Bei Verbraucherdarlehen dürfen keine negativen Wiederanlagesätze benutzt werden, denn eine Vorgabe der Europäischen Union, eine sog. Richtlinie, verlangt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung geringer ausfallen muss als die Summe der fortgesetzten monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen bis zum Zinsbindungsende.
  6. Lassen sich keine individuellen Eingaben im Hinblick auf die ersparten Risikokosten vornehmen oder sind Werte von 0,10 oder 0,15 Prozentpunkten oder gar weniger voreingestellt, so erstellen Sie eine bankenfreundliche Abrechnung. Ihre Darlehensgeberin wird Ihnen den vorauseilenden Gehorsam danken.
  7. Ebenso müssen auch die jährlichen Verwaltungskostenersparnisse der Bank, die sie erzielt, weil sie das Darlehen nicht mehr in der Buchhaltung hat, festgelegt werden können.
  8. Fast alle Vorfälligkeitsprogramme rechnen nur den sog. Aktiv-Passiv-Vergleich. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof allerdings zwei Berechnungsweisen zugelassen: den Aktiv-Passiv- und den Aktiv-Aktiv-Vergleich. Zudem müssen diese beiden Berechnungsweisen bei zutreffenden Eingaben auf ähnliche Ergebnisse führen. Damit haben Sie bei dem entsprechenden Rechner somit eine gute Berechnungskontrolle.

Auch ich stelle Ihnen einen kostenfreien Vorfälligkeitsentschädigungsrechner zur Verfügung. Das praktiziere ich schon seit mehr als zehn Jahren. Wahre Nächstenliebe ist auch bei mir nicht der Grund: Ich bin geschäftstüchtig!

Meine Motivation: Ich möchte auf die erste Seite der Google-Suchergebnisse gelangen. In den meisten Fällen arbeite ich für Unternehmen, die Großkredite bedienen, oder Gerichte, die mich mit Sachverständigengutachten beauftragen. Dafür haben wir unsere Software entwickelt. Sie entspricht deshalb den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

Doch was einmal programmiert ist, kann kostenfrei auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Den Rechenkern habe ich höchst persönlich programmiert und verbürge mich deshalb für seine Richtigkeit. Die Berechnungen sind für Darlehensnehmer mit Kreditsummen bis 400.000 EUR kostenfrei.

Wir werden Sie, während Sie bei uns rechnen oder danach, nicht mit Werbung belästigen. Auch interessieren uns Ihre persönlichen Daten nicht. Der Rechner ist registrierungsfrei. Gerne können Sie den Rechner auch über einen Anonymisierungsdienst nutzen. Was uns allerdings freut, wäre, wenn Sie für den Rechner selbst werben. Empfehlen Sie ihn weiter, wenn Sie damit zufrieden sind.

Und der Haken? Wie fast alle anderen Internetrechner erzeugen wir Ihnen die Ergebnisse einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung, bei uns allerdings in korrekter ausgerechneter Höhe. Für die Richtigkeit der Eingaben stehen allerdings Sie gerade. Wir helfen Ihnen mit Hinweisfenstern (?). Das hinter den Berechnungen stehende Tabellenwerk für den Einzelfallnachweis, das in einem Gerichtsverfahren benötigt würde, halten wir zunächst aus Haftungsgründen zurück. Bei entsprechendem Interesse an dem detaillierten Schadensnachweis wenden Sie sich bitte an die Kanzlei AKH-H. Weshalb machen wir das? Wir können Ihnen nicht für jeden Fall und jedes Verfahren garantieren, dass alles richtig ist. Daher möchten wir, bevor wir die Tabellen freigeben, selbst noch einmal prüfen, was Sie eingegeben haben. Das schützt Sie vor unnötigen Prozessen, die Sie aufgrund falscher Eingaben führen. Auch an dieser Stelle helfen wir Ihnen.

Und: Rufen Sie auch gerne an.

Einen Augenblick bitte, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen ...

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und entsprechenden Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.

Wir behandeln u. a. Themen wie:

  1. Was ist der Unterschied zwischen einem Vorfälligkeitsentgelt und einer Vorfälligkeitsentschädigung?
  2. Warum kann es hilfreich sein, auf den genauen Wortlaut des Schreibens einer Bank hinsichtlich eines Vorfälligkeitsentgeltes zu achten?
  3. Wie lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?
  4. Wie lässt sich mit individuell ermittelten Risikokosten die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren?
  5. Sie möchten die Niachtabnahmeentschädigung eines Forwarddarlehens prüfen bzw. berechnen? Sofern Sie diese Frage bejahen, sollten Sie unbedingt unserer Empfehlung folgen!

u. w. m.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserem registrierungsfreien Gratis-Vorfälligkeitsrechner zu zahlende Zinsentschädigungen für Wohnimmobilienkredite zu überprüfen. Mit den Berechnungen wird der wirtschaftliche Nachteil der Bank unter Beachtung der maßgeblichen Bundesgerichtshofurteile kalkuliert:

  • Grundsatzurteile des BGH vom 01.07.1997,
  • Nichtabnahme-Urteil des BGH vom 07.11.2000,
  • PEX-Renditen-Urteil des BGH vom 30.11.2004.
  • Sondertilgungsurteil des BGH vom 19.01.2016 (BGH XI ZR 388/14)
  • Bankseitige Kündigung BGH XI ZR 103/15 vom 19.01.2016

Hinweise für Verbraucherdarlehensnehmer

Hat Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse das Darlehen gekündigt, so schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung, ebenso wenig eine Nichtabnahmeentschädigung (BGH XI ZR 103/15).

Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 und vor dem 20.03.2016 vereinbart, so können Sie diesen unter Umständen (fehlerhafte Belehrung vorausgesetzt) noch erfolgreich widerrufen. Sie schulden dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Stattdessen stehen Ihnen für den Zeitraum der Darlehensgewährung Rückabwicklungsansprüche zu, die wir gerne für Sie ausrechnen. EuGH: Kredit widerrufen!

In den übrigen Fällen gilt: Entsprechend der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (insbesondere Art. 25 Abs. 1) müssen sich die Gesamtkosten des Verbrauchers ermäßigen. Negativrenditen erhöhen die Gesamtkosten, daher erachten wir die Berechnung mit negativen Zinsen der Wiederanlage als nicht zulässig.
Sollten Sie Zweifel haben, so erstellen Sie sich zwei Berechnungen. Die erste Berechnung basiert auf den aktuellen Wiederanlagesätzen. Bei der zweiten Berechnung lassen sie dagegen alle Negativrenditen durch Nullrenditen ersetzen.

Hinweise für gewerbliche Nicht-Verbraucherdarlehensnehmer

Kreditnehmerfreundliche Vorschriften gelten im Allgemeinen nur für Verbraucherdarlehensnehmer. Häufig lassen sich die Regelungen jedoch auch auf gewerbliche Darlehensnehmer übertragen, daher der Hinweis: Für Verbraucher gilt, dass entsprechend den Rechtsvorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (insbesondere Art. 25 Abs. 1) der Verbraucher bei einer vorzeitigen Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung seiner Gesamtkosten hat. Daher erachten wir die Berechnung mit negativen Zinsen der Wiederanlage als nicht zulässig.
Ob sich diese Vorschrift auf Darlehen von Unternehmen übertragen lässt, ist unsicher.
Sollten Sie Zweifel haben, so erstellen Sie sich zwei Berechnungen. Die erste Berechnung basiert auf den aktuellen Wiederanlagesätzen. Bei der zweiten Berechnung lassen sie dagegen alle Negativrenditen durch Nullrenditen ersetzen.

Wichtig: Informieren Sie sich bei den Eingaben insbesondere über die Hinweise ( ) in Bezug auf die Risikoersparnisprämie.

Die Darlehensgeberin tauscht das risikobehaftete Darlehen in ein risikoloses Pfandbriefgeschäft. Daher muss sie sich nach der Ablösung nicht mehr gegen das Rückzahlungsrisiko absichern. Diese Kostenersparnisse hat sie dem Darlehensnehmer gutzubringen. Gutachterlich schätze ich die nachfolgenden Risikoabschläge:

  1. erstrangig besicherte Wohnungsbau-Darlehen: mind. 0,15 Pp. p.a.
  2. erstrangig besicherte Darlehen für Gewerbeobjekte: mind. 0,35 Pp. p.a.
  3. nachrangig besicherte Wohnungsbau-Darlehen: mind. 0,35 Pp. p.a.
  4. nachrangig besicherte Darlehen für Gewerbeobjekte: bis 1,5 Pp. p.a.

Änderungen der voreingestellten Risikoprämienhöhe lassen sich vornehmen, nachdem der Button für "Detaillierte Berechnung erstellen:" und weiter unten der Button "Weitere Details einblenden:" aktiviert wurden.

Die Berechnungen können bis zu einem Darlehensvolumen von 400.000 EUR kostenfrei erstellt werden. Prof. Dr. Wehrt ist Sachverständiger für Baufinanzierungen. Das Programm wurde nach seinen Vorgaben entwickelt und findet auch in seiner eigenen gutachterlichen Praxis – wie auch bei anderen Sachverständigen – Anwendung. Einige Voreinstellungen der Berechnungen (Risikoprämienersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Bearbeitungsgebühren) wurden nach typischen Vorgaben gewählt. Im Einzelfall sind diese auf die Besonderheiten des zur Ablösung stehenden Darlehens anzupassen. Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben sich nach solchen Anpassungen insbesondere bei Darlehen mit hoher Beleihung (wenig Eigenkapital eingebracht) und bei Unternehmensdarlehen.

Für eine aussagekräftige Detailanalyse steht Prof. Dr. Wehrt gerne zur Verfügung.

Allgemeine Angaben

Termine

Vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung)

In dieses Feld ist der Termin der vorzeitigen Darlehensrückzahlung einzutragen.

Wichtig: Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist im Allgemeinen der Stichtag der Rückzahlung maßgeblich. Bei bankseitiger Kündigung darf aber auch der Kündigungstermin benutzt werden.

bzw.

Erklärung Nichtabnahme

In dieses Feld ist der Termin einzutragen, zu dem die Nichtabnahme erklärt oder gekündigt wurde.

In das Feld ist der Termin der nächsten fälligen Darlehensrate nach dem Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmetermin einzusetzen. Das Programm unterbreitet hierzu einen Vorschlag, der abgeändert werden kann.

Es ist der zeitlich näherliegende Termin einzutragen: a) entweder das Ende der Festschreibungszeit oder b) derjenige Termin, zu dem der Darlehensnehmer erstmalig aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen kündigen darf.

Nach § 489 I Nr. 2 BGB kann der Schuldner ein durch Grund- oder Schiffspfandrecht gesichertes Darlehen, für das für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, zum Ende der Zinsfestschreibungszeit kündigen, in jedem Fall aber nach dem Ablauf von zehn Jahren seit der Vollauszahlung des Darlehens (oder seit der letzten Prolongation) unter zusätzlicher Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Darlehensvertrag

Das hier einzutragende Kapital muss demjenigen entsprechen, das zu jenem Termin gehört, der im Feld „Berechnungsbeginn“ eingesetzt wurde.

Euro

Einzugeben ist das zum Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmetermin noch offene Restkapital, das zurückgezahlt werden soll. Unter der Einstellung „Detaillierten Berechnung erstellen: ja“ ist dieses Feld bereits vorbesetzt, die Eingabe kann aber überschrieben werden.

Euro

In dieses Feld ist die regelmäßige monatliche oder vierteljährliche Leistungsrate (inkl. der monatlichen oder vierteljährlichen Kontoführungsgebühr) einzutragen. Die Leistungsrate können Sie im Regelfall dem Darlehensvertrag entnehmen.

Euro

Tragen Sie hier bitte den Vertragszinssatz ein (andere Bezeichnungen: Nominalzinssatz oder Sollzinssatz). Bitte nicht den effektiven Jahreszinssatz eintragen.

%

Wie häufig bedienen Sie Ihr Darlehen pro Jahr?

Welchen Betrag für die Darlehenskontenführung berechnet Ihnen Ihre Darlehensgeberin jährlich?

Mit einer Änderung der Kontoführungsgebühr verändert sich automatisch auch Ihre Eingabe zur "Regelmäßigen Ratenhöhe".

Euro

Weitere Angaben

Bankliche Bearbeitungsgebühren für die Erstellung der Berechnung sind in angemessener Höhe zulässig.

Euro

Sondertilgungen

Die Eingabe von Sondertilgungen ist möglich, nachdem die oberen Eingabefelder mit Eintragungen besetzt wurden.

;

* Pflichtfeld

Haben Sie Ihre Berechnung mit den richtigen Eingaben erstellt? Lesen Sie bitte unbedingt unseren kleinen Hinweise oben auf dieser Seite.

Ergebnisse

1. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zur Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen

Aktiv-Passiv-Schaden:
Bearbeitungskosten:
Vorfälligkeitsentschädigung:

Rückzahlungskapital

Vorfälligkeitsentschädigung:
Ablösekapital:
Rückzahlungskapital gesamt:

Summen

Ersparte Verwaltungskosten:
(ersparte Verwaltungskosten: EUR p.a.)
Erspartes Risiko:
(ersparte Risikoprämie: %)

Renditen

Renditen vom:

Sofern eine der ausgewiesenen Wiederanlagerenditen negativ ist, wird sie in der Schadensberechnung durch eine Rendite von null ersetzt.

Geldmarkt   Pfandbriefe
1 Monat   1-2 Jahre
3 Monate   2-3 Jahre
6 Monate   3-4 Jahre
9 Monate   4-5 Jahre
12 Monate   5-6 Jahre
  6-7 Jahre
  7-8 Jahre
  8-9 Jahre
  9-10 Jahre

2. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zu einer Wiederausleihe in Kredit

Zinsverschlechterungsschaden:
Zinsmargenschaden (=entgangener Netto-Gewinn):
Bearbeitungskosten:
Vorfälligkeitsentschädigung:
risikogerechter Wiederausleihezinssatz (effektiv):
Restlaufzeit:
Ausleihehsatz von:
Zinsmarge (=bankliche Netto-Gewinnmarge):

Rückzahlungskapital

Vorfälligkeitsentschädigung:
Ablösekapital:
Rückzahlungskapital gesamt:

Hinweis:

Alle von Ihnen bis hierhin durchgeführten Berechnungen erfolgten ohne Nutzerregistrierung und kostenfrei. Sofern Sie Interesse an dem detaillierten Nachweis der Schadensentstehung haben, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei AKH-H. Die Berechnung geht vom Tilgungsplan Ihres Darlehens aus und gibt für jeden einzelnen Zahlungstermin die Wiederanlagerendite sowie den durch den gesunkenen Zinssatz entstehenden Schaden aus. Diese Detailberechnung wird typischerweise von den Kreditinstituten genutzt, um den Schaden nachvollziehen zu können. Eine solche Berechnung kann aber ebenso als gutachterliche Expertise vor Gericht eingereicht werden.