Hohe Risikokostenerstattungen mindern die Vorfälligkeitsentschädigung
Neuer Ansatz
Die mageren Risikokostenerstattungen, wie sie von der Rechtsprechung bisher hervorgebracht wurden und von den Instituten weitgehend benutzt werden, halten einer Validierung unter den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Risikovorsorge und -abpufferung nicht stand.
Die bisher bankenseitig angestellten Berechnungen zur Risikoersparnis überzeugen nicht.
Hohe Risikokostenerstattungen mindern die Vorfälligkeitsentschädigung