Vorfälligkeitsrechner

NEU: Mit detailliertem Berechnungsausdruck in Tabellenform per PDF

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Wir bleiben gratis! Nur Berechnungen, ausgedruckt in Tabellenform als PDF, sind kostenpflichtig.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei steigenden Zinsen!

Die Flugzeuge bleiben am Boden, aber die Zinsen heben merklich ab. Sie gehen geradezu in den Steigflug über. Der aktuelle Zinssatz für zehnjährige Baudarlehen liegt für Leute mit erstklassiger Bonität und ausreichendem Eigenkapital zurzeit bei 4%. Vor fünf Jahren lag er noch bei 1,0%. Viele Bauherren, die ungeachtet des damals günstigen Zinsniveaus vor fünf Jahren einen Kredit zu 1% vereinbarten, müssen bei einer Darlehensfortsetzung also aktuell mit einem Satz von ca. 4% rechnen. Was ist, wenn die Zinsen sogar noch weiter ansteigen?

Berge planieren? Auf Maulwurf umschulen? Es gibt nur wenige Möglichkeiten, sich dem Dilemma der teuren Umfinanzierung zu entziehen. Eine Möglichkeit: man bleibt am Boden und bedient sein Darlehen bis zum Ende der Zinsbindung. Eine andere Möglichkeit: man schließt ein sog. Forwarddarlehen ab. Damit sichern Sie sich den Zinssatz schon heute, der gilt, wenn in fünf Jahren Ihre Zinsbindung abgelaufen ist. Über die nächsten fünf Jahre wird sich dann kein Berg vor Ihnen auftürmen. Und im sechsten Jahr wechseln Sie auf das Forwarddarlehen. Das ist dann in etwa so, als ob sie dann über mehrere Jahre hinweg ein Hochplateau überfliegen, denn Forwarddarlehen tragen einen Zinsaufschlag von ungefähr 0,5% jährlich bei Vorlaufzeiten von 3 Jahren und mehr. Damit wären wir wieder bei 4% für das neue Zehnjahresdarlehen.

Mit der Ablösung Geld verdienen

Aktion Maulwurf: Nicht jeder Kreditschuldner hat das Zeug zum Maulwurf. Die starke Muskulatur, die den kräftigen Maulwurf auszeichnet, findet ihr Spiegelbild im berechtigten Interesse des Bauherrn. Die Muskeln spielen lassen kann jeder Baudarlehensschuldner, der seine Immobilie verkauft. Er verzichtet auf die Ablösung seines Darlehens und übergibt dieses direkt an den Käufer der Immobilie, der es einfach als neuer Schuldner fortsetzt. Weil der Zins des laufenden Darlehens zudem so unerschwinglich günstig ist, kann man vom Käufer sogar noch einen Preisaufschlag für die Darlehensübernahme verlangen.

Die Bank darf ein solches Vorgehen nicht ablehnen. Die Sicherheit, das ist die beliehene Immobilie, ist weiterhin vorhanden. Sie gehört jetzt dem Käufer. Das Geldhaus darf für den Schuldnerwechsel keine zusätzlichen Zinsaufschläge – quasi als Bearbeitungsgebühr – verlangen. Den einstündigen Aufwand der Kreditbearbeitung darf es sich allerdings mit 200 Euro vergüten lassen. Nur in solchen Fällen, unter denen die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht einwandfrei ist, darf eine Bank die Übertragung ablehnen. Das sind jedoch Ausnahmefälle. Der Maulwurf untergräbt die Bankendominanz.

Eine andere Möglichkeit: der Pfandtausch. Nach dem Verkauf übertragen Sie das laufende Darlehen auf eine andere Immobilie. Auch das darf die Bank nicht ablehnen, wenn der Wert des neuen Pfandobjektes in etwa dem Wert des verkauften Objekts entspricht.

Ja, so machen wir das!

Maulwürfe stehen unter Naturschutz. Das hat der Bundesgerichtshof schon mit seiner Ersatzkreditnehmerentscheidung aus dem Jahr 1989(!) klargemacht. Wir rechnen Ihnen aus, welchen Preisaufschlag der Käufer zu zahlen hat, damit er Ihr Darlehen übernehmen darf und selbst dabei keinen Nachteil erleidet. Einfach mal chatten oder anrufen. E-Mail geht auch.

Viele Vorfälligkeitsrechner liefern falsche Ergebnisse

Viele Dienstleistungen des Internets werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Nutzer mag sich natürlich fragen: „Weshalb machen die das?“ Unternehmen leben doch nicht nur von ihren Verlusten.

Nein, Sie haben recht! Es gibt immer einen geschäftlichen Hintergrund. Ich nenne Ihnen ein paar Gründe:

  1. Kreditvermittler, die Darlehensabschlüsse gegen Provision vermitteln, sind auf der Suche nach Neukunden, die auf bessere Konditionen schielen. Wer aus laufenden Verträgen vorzeitig aussteigen will, muss allerdings nicht nur eine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern häufig sogar ein darüber liegendes Vorfälligkeitsentgelt bezahlen. Der Vorfälligkeitsrechner dieser Anbieter wird somit über die Kredit-Neuabschlüsse bezahlt. Es besteht für die Anbieter ein Anreiz, die Vorfälligkeitsentschädigung in zu geringer Höhe auszurechnen. Das erhöht den Umfinanzierungswunsch.
  2. Informationsportale leben häufig von eingeblendeter Werbung, die vom werbenden Unternehmen bezahlt wird – die gleiche Masche wie beim kostenfreien Privatfernsehen. Manche Portale leben aber ebenso von Weiterleitungen auf die Seiten dritter Anbieter. Diese Weiterleitung lassen sie sich vom beworbenen Anbieter teuer bezahlen. So macht es bekanntermaßen auch Google mit den oben auf den Seiten eingeblendeten Anzeigen gewerblicher Anbieter bei den Suchmaschinenergebnissen.

Leider gibt es keine Qualitätskontrolle bei den Vorfälligkeitsrechnern des Internets. Das ist wie beim Kauf von Joggingschuhen. Ich selbst kaufe nur noch Markenprodukte. Immerhin haben Unternehmen wie Adidas, Nike oder Puma eine Reputation zu verlieren. Überdies achte ich auf bestimmte Merkmale, an denen man schlechte Qualität erkennen kann: unsaubere Verarbeitung, mangelnde Fußbettung, billige Sohle, fehlende Verstärkungen an den Seiten für eine gute Fußführung und nicht zuletzt beobachtbares Verhalten auf dem Laufband.

Aber woran erkennt man einen schlechten Vorfälligkeitsrechner? Achten Sie bitte auf die folgenden Merkmale:

  1. Einem Vorfälligkeitsrechner, der nur ganz wenige Eingaben verlangt, sollten Sie grundsätzlich mit Misstrauen begegnen. Ausgenommen sind dabei allerdings solche Rechner, bei denen Sie die Möglichkeit haben, über weitere optionale Eingaben – häufig öffnet sich dann ein zusätzliches Eingabefenster – spezifischere Eingaben zu tätigen.
  2. Haben Sie das Kapital zum Ablösezeitpunkt und das Endkapital am Ende der Zinsbindungsfrist selbst einzugeben, so kann das Programm keinen Tilgungsplan erstellen, erfüllt damit noch nicht einmal eine Grundvoraussetzung einer richtigen Abrechnung. Es taugt nichts.
  3. Müssen Sie den Wiederanlagezinssatz für das Ersatzgeschäft, mit dem der Schaden ausgeglichen werden soll, im Allgemeinen den Hypothekenpfandbriefzinssatz, selbst vorgeben, so kann das Ergebnis der Berechnung nicht stimmen, denn der Bundesgerichtshof verlangt für eine zuverlässige Berechnung die Verwendung von sog. Staffelzinssätzen. Das bedeutet für jeden einzelnen Monat der Laufzeit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist gilt ein anderer Zinssatz. Läuft Ihr Vertrag also noch fünf Jahre, so sind es 60 verschiedene Sätze für 60 Monate. Daher stellen seriöse Anbieter die Sätze in einer Datenbank bereit.
  4. Wenn der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner eine Rückzahlung nur für einen bestimmten Monat (Rückzahlung: April 2024, Mai 2024) oder zum Ende des Monats zulässt, so wurde er nicht richtig ausprogrammiert. Der Bundesgerichtshof verlangt eine tagesgenaue Auswertung.
  5. Haben Sie selbst keine Wiederanlagezinssätze (auch Wiederanlagerenditen genannt) eingegeben, die für die Berechnung benutzt werden? So müssen diese vom Internetanbieter stammen. Daher sollten die Sätze am Ende der Berechnung ausgewiesen sein. Überprüfen Sie diese mit den Sätzen in unserer Datenbank, die automatisch bei jeder Berechnung mit eingespielt werden.
  6. Lassen sich keine individuellen Eingaben im Hinblick auf die ersparten Risikokosten vornehmen oder sind Werte von 0,10 oder 0,15 Prozentpunkten oder gar weniger voreingestellt, so erstellen Sie eine bankenfreundliche Abrechnung. Ihre Darlehensgeberin wird Ihnen den vorauseilenden Gehorsam danken.
  7. Ebenso müssen auch die jährlichen Verwaltungskostenersparnisse der Bank, die sie erzielt, weil sie das Darlehen nicht mehr in der Buchhaltung hat, festgelegt werden können.
  8. Fast alle Vorfälligkeitsprogramme rechnen nur den sog. Aktiv-Passiv-Vergleich. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof allerdings zwei Berechnungsweisen zugelassen: den Aktiv-Passiv- und den Aktiv-Aktiv-Vergleich. Zudem müssen diese beiden Berechnungsweisen bei zutreffenden Eingaben auf ähnliche Ergebnisse führen. Damit haben Sie bei dem entsprechenden Rechner somit eine gute Berechnungskontrolle.

Auch ich stelle Ihnen einen kostenfreien Vorfälligkeitsentschädigungsrechner zur Verfügung. Das praktiziere ich schon seit mehr als zehn Jahren. Wahre Nächstenliebe ist auch bei mir nicht der Grund: Ich bin geschäftstüchtig!

Meine Motivation: Ich möchte auf die erste Seite der Google-Suchergebnisse gelangen. In den meisten Fällen arbeite ich für Unternehmen, die Großkredite bedienen, oder Gerichte, die mich mit Sachverständigengutachten beauftragen. Dafür haben wir unsere Software entwickelt. Sie entspricht deshalb den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.

Doch was einmal programmiert ist, kann kostenfrei auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Den Rechenkern habe ich höchst persönlich programmiert und verbürge mich deshalb für seine Richtigkeit. Die Berechnungen sind für Darlehensnehmer mit Kreditsummen bis 400.000 EUR kostenfrei.

Wir werden Sie, während Sie bei uns rechnen oder danach, nicht mit Werbung belästigen. Auch interessieren uns Ihre persönlichen Daten nicht. Der Rechner ist registrierungsfrei. Gerne können Sie den Rechner auch über einen Anonymisierungsdienst nutzen. Was uns allerdings freut, wäre, wenn Sie für den Rechner selbst werben. Empfehlen Sie ihn weiter, wenn Sie damit zufrieden sind.

Und der Haken? Wie fast alle anderen Internetrechner erzeugen wir Ihnen die Ergebnisse einer Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung, bei uns allerdings in korrekter ausgerechneter Höhe. Für die Richtigkeit der von Ihnen vorgenommenen Eingaben stehen allerdings Sie gerade. Wir helfen Ihnen mit Hinweisfenstern (?). Das hinter den Berechnungen stehende Tabellenwerk für den Einzelfallnachweis, das in einem Gerichtsverfahren benötigt würde, halten wir zunächst aus Haftungsgründen zurück. Auf Anfrage erhalten Sie es gegen Gebühr. Weshalb machen wir das? Wir können Ihnen nicht für jeden Fall und jedes Verfahren garantieren, dass alles richtig ist. Daher möchten wir, bevor wir die Tabellen freigeben, selbst noch einmal prüfen, was Sie eingegeben haben. Das schützt Sie vor unnötigen Prozessen, die Sie aufgrund falscher Eingaben führen. Auch an dieser Stelle helfen wir Ihnen.

Und: Rufen Sie auch gerne an. Ich freue mich über jeden Anrufer. Sie erreichen mich fast immer persönlich: 04161 996816. Gerne beantworten wir auch E-Mails: mail@wehrt.de. Beides ist für Sie kostenfrei.

Einen Augenblick bitte, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen ...

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.
Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und entsprechenden Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.
Damit Sie in keine dieser "Fallen tappen", halten wir auf der Seite Vorfälligkeitsentschädigung Links zu Informationen und zur Rechtsprechnung für Sie bereit.

Wir behandeln u. a. Themen wie:

  1. Was ist der Unterschied zwischen einem Vorfälligkeitsentgelt und einer Vorfälligkeitsentschädigung?
  2. Warum kann es hilfreich sein, auf den genauen Wortlaut des Schreibens einer Bank hinsichtlich eines Vorfälligkeitsentgeltes zu achten?
  3. Wie lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?
  4. Wie lässt sich mit individuell ermittelten Risikokosten die Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren?
  5. Sie möchten die Nichtabnahmeentschädigung eines Forwarddarlehens prüfen bzw. berechnen? Sofern Sie diese Frage bejahen, sollten Sie unbedingt unserer Empfehlung folgen!

u. w. m.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit unserem registrierungsfreien Gratis-Vorfälligkeitsrechner zu zahlende Zinsentschädigungen für Wohnimmobilienkredite zu überprüfen. Mit den Berechnungen wird der wirtschaftliche Nachteil der Bank unter Beachtung der maßgeblichen Bundesgerichtshofurteile kalkuliert:

  • Grundsatzurteile des BGH vom 01.07.1997,
  • Nichtabnahme-Urteil des BGH vom 07.11.2000,
  • PEX-Renditen-Urteil des BGH vom 30.11.2004,
  • Sondertilgungsurteil des BGH vom 19.01.2016 (BGH XI ZR 388/14),
  • Bankseitige Kündigung BGH XI ZR 103/15 vom 19.01.2016,
  • Negativrenditen BGH XI ZR 159/23 vom 12.03.2024.

Hinweise für Verbraucherdarlehensnehmer

Hat Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse das Darlehen gekündigt, so schulden Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung, ebenso wenig eine Nichtabnahmeentschädigung (BGH XI ZR 103/15).

Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 und vor dem 20.03.2016 vereinbart, so können Sie diesen unter Umständen (fehlerhafte Belehrung vorausgesetzt) noch erfolgreich widerrufen. Sie schulden dann keine Vorfälligkeitsentschädigung. Stattdessen stehen Ihnen für den Zeitraum der Darlehensgewährung Rückabwicklungsansprüche zu, die wir gerne für Sie ausrechnen. EuGH: Kredit widerrufen!

Die Darlehensgeberin tauscht das risikobehaftete Darlehen in ein risikoloses Pfandbriefgeschäft. Daher muss sie sich nach der Ablösung nicht mehr gegen das Rückzahlungsrisiko absichern. Diese Kostenersparnisse hat sie dem Darlehensnehmer gutzubringen. Gutachterlich schätze ich die nachfolgenden Risikoabschläge:

  1. erstrangig besicherte Wohnungsbau-Darlehen: mind. 0,15 Pp. p.a.
  2. erstrangig besicherte Darlehen für Gewerbeobjekte: mind. 0,35 Pp. p.a.
  3. nachrangig besicherte Wohnungsbau-Darlehen: mind. 0,35 Pp. p.a.
  4. nachrangig besicherte Darlehen für Gewerbeobjekte: bis 1,5 Pp. p.a.

Die Berechnungen können bis zu einem Darlehensvolumen von 400.000 EUR kostenfrei erstellt werden. Prof. Dr. Wehrt ist Sachverständiger für Baufinanzierungen. Das Programm wurde nach seinen Vorgaben entwickelt und findet auch in seiner eigenen gutachterlichen Praxis – wie auch bei anderen Sachverständigen – Anwendung. Einige Voreinstellungen der Berechnungen (Risikoprämienersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Bearbeitungsgebühren) wurden nach typischen Vorgaben gewählt. Im Einzelfall sind diese auf die Besonderheiten des zur Ablösung stehenden Darlehens anzupassen. Niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben sich nach solchen Anpassungen insbesondere bei Darlehen mit hoher Beleihung (wenig Eigenkapital eingebracht) und bei Unternehmensdarlehen.

Für eine aussagekräftige Detailanalyse steht Prof. Dr. Wehrt gerne zur Verfügung.

Allgemeine Angaben

Angaben zur Berechnung

 

Euro

Termine

Vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung)

In dieses Feld ist der Termin der vorzeitigen Darlehensrückzahlung einzutragen.

Wichtig: Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist im Allgemeinen der Stichtag der Rückzahlung maßgeblich. Bei bankseitiger Kündigung darf aber auch der Kündigungstermin benutzt werden.

bzw.

Erklärung Nichtabnahme

In dieses Feld ist der Termin einzutragen, zu dem die Nichtabnahme erklärt oder gekündigt wurde.

In das Feld ist der Termin der nächsten fälligen Darlehensrate nach dem Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmetermin einzusetzen. Das Programm unterbreitet hierzu einen Vorschlag, der abgeändert werden kann.

Es ist der zeitlich näherliegende Termin einzutragen: a) entweder das Ende der Festschreibungszeit oder b) derjenige Termin, zu dem der Darlehensnehmer erstmalig aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen kündigen darf.

Nach § 489 I Nr. 2 BGB kann der Schuldner ein durch Grund- oder Schiffspfandrecht gesichertes Darlehen, für das für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, zum Ende der Zinsfestschreibungszeit kündigen, in jedem Fall aber nach dem Ablauf von zehn Jahren seit der Vollauszahlung des Darlehens (oder seit der letzten Prolongation) unter zusätzlicher Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Darlehensvertrag

Das hier einzutragende Kapital muss demjenigen entsprechen, das zu jenem Termin gehört, der im Feld „Berechnungsbeginn“ eingesetzt wurde.

Euro

Einzugeben ist das zum Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmetermin noch offene Restkapital, das zurückgezahlt werden soll. Unter der Einstellung „Detaillierten Berechnung erstellen: ja“ ist dieses Feld bereits vorbesetzt, die Eingabe kann aber überschrieben werden.

Euro

In dieses Feld ist die regelmäßige monatliche oder vierteljährliche Leistungsrate (inkl. der monatlichen oder vierteljährlichen Kontoführungsgebühr) einzutragen. Die Leistungsrate können Sie im Regelfall dem Darlehensvertrag entnehmen.

Euro

Tragen Sie hier bitte den Vertragszinssatz ein (andere Bezeichnungen: Nominalzinssatz oder Sollzinssatz). Bitte nicht den effektiven Jahreszinssatz eintragen.

%

Wie häufig bedienen Sie Ihr Darlehen pro Jahr?

Welchen Betrag für die Darlehenskontenführung berechnet Ihnen Ihre Darlehensgeberin jährlich?

Mit einer Änderung der Kontoführungsgebühr verändert sich automatisch auch Ihre Eingabe zur "Regelmäßigen Ratenhöhe".

Euro

Weitere Angaben

Bankliche Bearbeitungsgebühren für die Erstellung der Berechnung sind in angemessener Höhe zulässig.

Euro

Sondertilgungen

Die Eingabe von Sondertilgungen ist möglich, nachdem die oberen Eingabefelder mit Eintragungen besetzt wurden.

;

Einen Augenblick bitte, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen ...

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Nutzer gerne möglichst auf direktem Weg zum Vorfälligkeitsrechner und damit zum Berechnungsergebnis gelangen möchten. Unkritische Nutzer prüfen die bankliche Forderungsaufstellung leider nur, indem sie den Vorfälligkeitsrechner exakt mit den Berechnungsdaten der Bank befüllen. Die sodann auf unserem Portal berechnete Vorfälligkeitsentschädigung entspricht folglich zumeist dem Ergebnis der banklichen Berechnung. Das ist nicht verwunderlich. Die Fehlerhaftigkeit von Vorfälligkeitsberechnungen entsteht nicht durch fehlerhafte Berechnungswege, sondern durch unzutreffende Eingaben.

Kontrollieren Sie entsprechend Ihrem Vertrag und unseren Vorfälligkeitsinformationen, welche Eingaben zu tätigen sind. Vertrauen Sie nicht den banklichen Eingaben, indem Sie diese eins zu eins übernehmen.

Ergebnisse

1. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zur Wiederanlage in Pfandbriefen

Aktiv-Passiv-Schaden:
Bearbeitungskosten:
Vorfälligkeitsentschädigung:

Rückzahlungskapital

Vorfälligkeitsentschädigung:
Ablösekapital:
Rückzahlungskapital gesamt:

Summen

Ersparte Verwaltungskosten:
(ersparte Verwaltungskosten: EUR p.a.)
Erspartes Risiko:
(ersparte Risikoprämie: %)

Renditen

Renditen vom:

Geldmarkt   Pfandbriefe
1 Monat   1-2 Jahre
3 Monate   2-3 Jahre
6 Monate   3-4 Jahre
9 Monate   4-5 Jahre
12 Monate   5-6 Jahre
  6-7 Jahre
  7-8 Jahre
  8-9 Jahre
  9-10 Jahre

2. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zu einer Wiederausleihe in Kredit

Zinsverschlechterungsschaden:
Zinsmargenschaden (=entgangener Netto-Gewinn):
Bearbeitungskosten:
Vorfälligkeitsentschädigung:
risikogerechter Wiederausleihezinssatz (effektiv):
Restlaufzeit:
Ausleihehsatz von:
Zinsmarge (=bankliche Netto-Gewinnmarge):

Rückzahlungskapital

Vorfälligkeitsentschädigung:
Ablösekapital:
Rückzahlungskapital gesamt:

Hinweis:

Alle von Ihnen bis hierhin durchgeführten Berechnungen erfolgten ohne Nutzerregistrierung und kostenfrei. Sie haben überdies die Möglichkeit, einen detaillierten Nachweis der Schadensentstehung herunterzuladen. Die Berechnung geht vom Tilgungsplan Ihres Darlehens aus und gibt für jeden einzelnen Zahlungstermin die Wiederanlagerendite sowie den durch den gesunkenen Zinssatz entstehenden Schaden aus. Diese Detailberechnung wird typischerweise von den Kreditinstituten genutzt, um den Schaden nachvollziehen zu können. Eine solche Berechnung kann aber ebenso als gutachterliche Expertise vor Gericht eingereicht werden.

Für die Erstellung einer solchen zwar identischen Berechnung, ergänzt jedoch um einen detaillierten Schadensnachweis ist allerdings eine Registrierung erforderlich. Wir nutzen die Registrierungsdaten nur für eigenen Zwecke, so z.B. um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Berechnungen als PDF herunterzuladen. Wir garantieren Ihnen die Vertraulichkeit Ihrer Daten und versprechen, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Berechnungen mit einem detaillierten Schadensnachweis werden voraussichtlich 0,06 % des eingegebenen Darlehenskapitals (inkl. MwSt.), mindestens jedoch 30 Euro (inkl. MwSt.) kosten.

Überdies haben Sie die Möglichkeit, bei Prof. Dr. Wehrt drei Arten von Berechnungen erstellen zu lassen:

  1. Eine detaillierte Berechnung unter Auswertung aller Vertragsunterlagen,
  2. Eine detaillierte Berechnung kombiniert mit einem schriftlichen Standardgutachten,
  3. Ein die Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung im Allgemeinen stark absenkendes Spezialgutachten.
    Das Spezialgutachten wird unter Beachtung der spezifischen europäischen Vorschriften der Eigenkapitalunterlegung nach dem Baseler-Akkord, umgesetzt in der europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie und der dazugehörigen Verordnung, erstellt. Nutzen Sie dafür die Kontaktmöglichkeit über E-Mail mail@wehrt.de

Detaillierter Schadensnachweis

Für die oben durchgeführte Berechnung können Sie auch nachfolgend das detaillierte Berechnungsergebnis in Tabellenform von uns anfordern.

Der Preis versteht sich inklusive MwSt.

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Menge

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1

Termine
Vorzeitige Rückzahlung
Nächste Rate
Erste Kündigungsmöglichkeit
Darlehensvertrag
Kapital bei Ablösung
Regelmäßige Ratenhöhe
Gebundener Sollzinssatz
Zahlungsweise
Kontoführungsgebühr p.a.
Weitere Angaben
Bankl. Gebühr Berechnung VFE
Sondertilgungen
Dateiformat
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Gutachterliche Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung

Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach den BGH-Urteilen vom 01.07.1997, 07.11.2000 sowie 30.11.2004.

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Gutachterliche Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung

Wir bieten Ihnen freibleibend eine softwareunterstützte schnelle Überprüfung der Nichtabnahmeentschädigung zu Forwarddarlehen.
 

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Lassen Sie uns darüber sprechen. Rufen Sie uns jetzt unter 04161 996816 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@wehrt.de.

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