Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH XI ZR 40/23 und BGH XI ZR 44/23) das Thema der Erstattung auf gekündigte oder vertragsgemäß beendete Prämiensparverträge vorläufig zu den Akten genommen. Es gibt nichts mehr zu entscheiden – denkt man. Ich stoße in meiner gutachterlichen Tätigkeit weiterhin regelmäßig auf fehlerhafte bankliche Nachberechnungen zu Lasten der Prämiensparer.
Ich zeige auf, wann sich eine Nachberechnung des Sparguthabens für Sie lohnen kann.
Die Erstattungsansprüche aus Prämiensparverträgen werden weit unterschätzt