Überprüfung von Beleihungswertgutachten

Die Kreditvergabe von Banken und Sparkassen erfolgt im Regelfall nicht ohne die Überprüfung der Werthaltigkeit der zu beleihenden Immobilie. Unter fehlerhaft zu geringen Beleihungswerten fordern Kreditinstitute ein Mehr an Sicherheiten als eigentlich angemessen. Fehlerhaft zu hoch ausgewiesene Werte ermöglichen zu geringe Risikoersparnisse bei Vorfälligkeitsentschädigungen. Daher gilt: Beleihungswerte stets von unabhängiger dritter Stelle überprüfen lassen. Wir machen das!

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Prämiensparverträge, Bonus-Sparpläne oder andere sparbuchähnliche Geldanlagen:

Prof. Dr. Wehrt rettet die verbraucherfreundliche Gleitzinsbetrachtung bei der Rückrechnung von Prämiensparverträgen, ohne die höchstrichterlich ausgeurteilte Zinsanpassung mit zeitpunktaktuellen Sätzen in Frage zu stellen. Erleben Sie hier den aufschlussreichen und viel beachteten Vortrag von Prof. Dr. Wehrt. Wir prüfen und arbeiten auf Wunsch gegen eine Erfolgsbeteiligung. Ohne Erfolg, keine Vergütung.

Jetzt über Ihre Möglichkeiten informieren!

Vorfälligkeitsentschädigung

Nutzen Sie unseren kosten- und registrierungsfreien Vorfälligkeitsrechner.
Neu: Jetzt auch mit herunterladbaren detaillierten Schadensnachweisen per PDF. Prof. Wehrt, seit den 90er Jahren auf diesem Gebiet tätig, war Mitglied einer Expertengruppe von BMJ und BMF. Insbesondere bei Groß- und Gewerbekrediten vergüten die Banken ihren Kunden viel zu geringe Risikostenersparnisse zurück.

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Prozesskostenfinanzierung

Wir überprüfen gegen eine ausschließliche Beteiligung am Erfolg. Ohne Erfolg, keine Vergütung. Wir übernehmen ebenso in manchen Fällen die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung. Lassen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank nicht ungeprüft. Nachrechnen kann sich für Sie lohnen!

Jetzt zur Prozesskostenfinanzierung

Darlehensnehmerinformation:
Vorfälligkeitsentschädigung schon vor Vertragsschluss kennen!

Achtung Darlehensnehmer! Informieren Sie sich bereits vor Abschluss Ihres Bau- oder Wohnungskredits über die Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Ansonsten droht zu einem späteren Zeitpunkt eine richtig unangenehme Überraschung.

Wir berechnen das für Sie. Gratis!

Swapentschädigung

Haben Sie die Höhe Ihres Lottogewinns jemals überprüft?
Bankliche Erstattungen aus Swapverträgen sollten Sie nicht ungeprüft lassen.
Haben Sie sogar eine Swapentschädigung gezahlt, nutzen Sie die Chance, diese durch ein Berechnungsgutachten zu mindern oder gar zu vermeiden.

Jetzt über Swapentschädigung informieren

Gute Nachrichten für säumige Darlehensnehmer vom Kredit-Sachverständigen

17.11.2024 | Prof. Dr. Klaus Wehrt

Wussten Sie, dass Banken säumige Kreditraten oft automatisch ins Dispo buchen – und dabei Zinsen von über 12% verlangen?

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes stellt klar: Solche Praktiken verstoßen häufig gegen gesetzliche Vorgaben. Stattdessen gelten für Rückstände oft deutlich niedrigere Verzugszinsen.

Erfahren Sie, wie Sie sich gegen überhöhte Zinsforderungen wehren, Ihre Rechte gegenüber der Bank geltend machen und sogar Korrekturen für Buchungen aus der Vergangenheit durchsetzen können.

Gute Nachrichten für säumige Darlehensnehmer vom Kredit-Sachverständigen

Achtung: Verjährung vernichtet Ansprüche aus bankrechtlichen Auseinandersetzungen

13.11.2024 | Prof. Dr. Klaus Wehrt

Am 31. Dezember 2024 ist es wieder soweit: Ansprüche aus dem Jahr 2021 verjähren an diesem Tag.

Wir als Sachverständigenbüro, das sich auf die Prüfung von Girokonten, Sparanlagen, Konsumentenkrediten und Wohnungsbaudarlehen spezialisiert hat, weisen ausdrücklich darauf hin, dass ehemalige Bankkunden, deren Geschäftsverbindungen, Kredit- oder Sparverträge im Jahr 2021 beendet oder gekündigt wurden, davon ausgehen sollten, dass ihre Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2024 verjähren.

Handeln Sie rechtzeitig.

Verjährung vernichtet Ansprüche aus bankrechtlichen Auseinandersetzungen

Die Erstattungsansprüche aus Prämiensparverträgen werden weit unterschätzt

21.10.2024 | Prof. Dr. Klaus Wehrt

Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH XI ZR 40/23 und BGH XI ZR 44/23) das Thema der Erstattung auf gekündigte oder vertragsgemäß beendete Prämiensparverträge vorläufig zu den Akten genommen. Es gibt nichts mehr zu entscheiden – denkt man. Ich stoße in meiner gutachterlichen Tätigkeit weiterhin regelmäßig auf fehlerhafte bankliche Nachberechnungen zu Lasten der Prämiensparer.

Ich zeige auf, wann sich eine Nachberechnung des Sparguthabens für Sie lohnen kann.

Die Erstattungsansprüche aus Prämiensparverträgen werden weit unterschätzt

Keine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf

12.08.2023 | Prof. Dr. Klaus Wehrt

Für Sie als Verbraucherdarlehensnehmer gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Baukredit ohne die lästige Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.

Nur beachten Sie bitte, Ihr Institut wird Sie nicht darauf hinweisen, sondern in der Regel alle Hebel in Bewegung setzen, trotzdem an diese Zinsentschädigung zu gelangen.

Wir informieren Sie.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf

Klausis Super-Energie-Spaß-Tipp

Mein Leben wurde völlig umgekrempelt. Es hat mit Daniel Günther, dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, zu tun. Ich bin seinem Beispiel gefolgt.

Klausis Super-Energie-Spaß-Tipp

Schuldig! – oder unschuldig?

Mitten im geradezu traumhaft verzauberten und verschneiten New York. Ein grausamer Tod. Ein verdächtiger Verlobungsring. Mehrere Tatverdächtige, viele Indizien. Die Geschworenen liegen falsch. Weshalb?

Schuldig! – oder unschuldig?

BGH bestätigt verbraucherfreundliches Urteil zu Prämiensparverträgen

Urteil vom 06.10.2021 | Prof. Dr. Klaus Wehrt

Mit Urteil (BGH XI ZR 234/20) vom heutigen Tage hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des OLG Dresden (5 MK 1/19) zu den Prämiensparverträgen bestätigt. Im Verfahren hatte ein Verbraucherschutzverband sich im Wege einer Musterfeststellungsklage gegen die Zinsberechnungen von Sparkassen bei sog. Prämiensparverträgen gewandt.

BGH bestätigt verbraucherfreundliches Urteil zu Prämiensparverträgen

Konzeption von Projektfinanzierungen

31.03.2023 | Prof. Dr. Klaus Wehrt

Sie haben großartige Immobilien-Projektideen und fragen sich, wie Sie diese am besten finanzieren können?

Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei Ihren gewerblichen Immobilien-Projekten jeder Größe und Branche. Wir blicken auf eine jahrelange Erfahrung in der Strukturierung von Finanzierungen und in der Auswahl der geeigneten Finanzierungsinstrumente zurück. Wir arbeiten nicht provisionsorientiert, also nicht im Interesse der Kreditwirtschaft, sondern ausschließlich für Sie.

Konzeption von Projektfinanzierungen

Hohe Risikokostenerstattungen mindern die Vorfälligkeitsentschädigung

Neuer Ansatz

Die mageren Risikokostenerstattungen, wie sie von der Rechtsprechung bisher hervorgebracht wurden und von den Instituten weitgehend benutzt werden, halten einer Validierung unter den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Risikovorsorge und -abpufferung nicht stand.

Die bisher bankenseitig angestellten Berechnungen zur Risikoersparnis überzeugen nicht.

Hohe Risikokostenerstattungen mindern die Vorfälligkeitsentschädigung

Erfolgsbeteiligung
Prozesskostenfinanzierung

Lassen Sie die Abrechnungen Ihrer Bank überprüfen! Es kann sich für Sie lohnen.

Was bevorzugen Sie?

  • Bargeld gegen Forderungsverkauf.
  • Berechnung gegen Erfolgsbeteiligung. Ohne Erfolg, keine Vergütung.
  • Prozessfinanzierung.
Erfolgsbeteiligung Prozesskostenfinanzierung

Ansprüche aus Swapverträgen

Urteilsübersicht Stand März 2018 - wird fortgesetzt

  • BGH XI ZR 93/15
  • BGH XI ZR 316/13
  • BGH XI ZR 378/13
  • OLG Frankfurt 16 U 228/13
  • OLG München 7 U 1701/13
  • OLG Düsseldorf I-14 U 94/13, 14 U 94/13
  • OLG Dresden 8 U 532/14, 8 U 0532/14
  • OLG Köln I-13 U 128/13, 13 U 128/13
Ansprüche aus Swapverträgen
Gutachten

Gutachten

Wir erstellen bspw.

  • Privat- sowie
  • Gerichtsgutachten

zu Finanzierungsverläufen und beraten Sie in Finanzierungsfragen.

Rufen Sie uns an:

04161 996816

Darlehensstörungen

Hilfe bei Darlehensstörungen

Wir informieren Sie zu allen Problemen gestörter Finanzierungen:

  • Darlehensverkauf,
  • Kündigung,
  • Wertstellung,
  • Zinsanpassung,
  • Verzug,
  • fehlerhafte Darlehensabrechnungen,
  • Disagioerstattung,
  • Missachtung verbraucher-rechtlicher Vorschriften usw.

Zur Hilfe bei Darlehensstörungen

Erfolgsbeteiligung

Erfolgsbeteiligungsangebot
Vorfälligkeitsentschädigung

Kündigt eine Darlehensgeberin die langfristige Darlehensbeziehung mit einem Verbraucher, so darf sie für die Rücknahme des Immobiliardarlehen mit Festzinssatz keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Die Wehrt GmbH erklärt sich bereit, in Einzelfällen nach vorheriger Prüfung sämtliche Kosten der rechtlichen Durchsetzung eines entsprechenden Anspruchs zu übernehmen.

Erfolgsbeteiligungsangebot Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsrechner

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