Prof. Dr. Klaus Wehrt

Herr Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt ist Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik an der Hochschule Harz. Nach reichhaltigen Erfahrungen in der gutachterlichen Tätigkeit, die Herr Prof. Dr. Wehrt am juristischen Fachbereich der Universität Hamburg während seines Habilitationsprojektes in der Zeit von 1987 bis 1993 machte, gründete er im Oktober 1993 zusammen mit Frau Angela Wehrt-Sierwald die Fa. Wehrt – Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit.

Zunächst konzentrierte sich die noch junge Firma auf Auseinandersetzungen um die Thematik der verzögerten Tilgungsverrechnung bei Immobilienkrediten. Dazu hatte Herr Prof. Dr. Wehrt vielfach veröffentlicht und wurde auch mehrfach vom BGH in seinen Entscheidungen und von der einschlägigen Kommentarliteratur zitiert. In diesem Zusammenhang entwickelte Herr Prof. Dr. Wehrt aufgrund seiner akademischen Kenntnisse im Rahmen seines Mathematik- und Volkswirtschaftsstudiums eine entsprechende Berechnungssoftware, die an Verbraucherzentralen in vielen Bundesländern lizenziert wurde.

In den Folgejahren gelangte mehr und mehr das Thema der Vorfälligkeitsentschädigung in den Fokus der Beratungstätigkeit. Bereits im Jahr 1993 wies Herr Prof. Dr. Wehrt auf die fehlehrhaften Berechnungen der Banken bei der Ablösung von Darlehen im Handelsblatt hin und benannte die Mängel. Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit wurden zwei Verfahren ausgewählt, die als Musterverfahren über die Kanzlei Wehrt & Hahn, die mit der Fa. Wehrt – Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit kooperierte, bis zum BGH begleitet wurden und zu den beiden Grundsatzurteilen vom 1. Juli 1997 (NJW 1997, 2875, 2878) führten.

Im Jahr 1997 entwickelte das Gutachterbüro, das mittlerweile in eine GmbH umgewandelt worden war, eine Berechnungssoftware, um die erwartete Berechnungslawine bei den Vorfälligkeitsentschädigungen abarbeiten zu können. Es folgten diverse Fernsehauftritte. Mit verschiedenen Kapitalmarktzeitschriften wurden Überprüfungsaktionen zu vergünstigten Konditionen für die Leserschaft gestartet. Bis zum heutigen Tag kann die Wehrt GmbH auf zehntausende von Einzelberechnungen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung zurückblicken.

Die Berechnungssoftware wurde weiter ausgearbeitet. Sie präsentiert sich heute als eine ausgereifte Software zur Erstellung von Tilgungsplänen, zur Finanzierungsauswahl, zur Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen und entschädigungspflichtigen Umfinanzierungen (auch unter Berücksichtigung von Forwarddarlehen). Daneben wurde eine Berechnungssoftware zur Überprüfung von Kontenabrechnungen entwickelt, mit denen die entsprechenden Bankbuchungen nachvollzogen und auf Fehler überprüft werden können.

In vielen Fällen wurde Herr Prof. Dr. Wehrt von Gerichten als parteiunabhängiger Sachverständiger zu den Themen verzögerte Tilgungsverrechnung, Effektivzinsermittlung, Vorfälligkeitsentschädigung, Disagioerstattung, Bausparkombinationsfinanzierung, Variables Immobiliendarlehen und Wertstellungspraxis der Banken bestellt.

Zwar ebbte die Lawine der Vorfälligkeitsentschädigungsberechnungen nach und nach ab, jedoch wandten sich in der Folgezeit viele große Immobilienunternehmen, Fondsgesellschaften sowie ausländische Banken mit ähnlichen Problematiken im Zuge von Erwerb und Veräußerung von Immobilienportfolios ratsuchend an die Wehrt GmbH. Zu den Kunden zählten u.a. eine schwedische Staatsbank, die Morgan-Stanley-Bank, die Euro-Asset-Management, die MAN AG und viele andere Institutionen, darunter in geringer Zahl auch einige Kommunen.

Seit dem Jahr 2003 stellt sich der Wehrt GmbH eine neue Problematik: die fehlerhafte Abrechnung von Langfristfinanzierungen, die mit Swapgeschäften gekoppelt waren. Zunehmend konnte beobachtet werden, dass die banklichen Abrechnungen Fehler enthielten. Daher wurden in den Folgejahren eine Vielzahl von Swapverträgen untersucht und überhöhte Swapentschädigungen zurückgeforderte, andererseits aber auch zu geringe Swapgutschriften beanstandet. Es wurde beobachtet, dass die Finanzierungsinstitute ihre überlegene Rechenkompetenz häufig dazu benutzten, Kunden zu übervorteilen.

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