Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei steigenden Zinsen!

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

Aktualisiert: 29. Mai 2024

Die Flugzeuge bleiben am Boden, aber die Zinsen heben merklich ab. Sie gehen geradezu in den Steigflug über. Der aktuelle Zinssatz für zehnjährige Baudarlehen liegt für Leute mit erstklassiger Bonität und ausreichendem Eigenkapital zurzeit bei 4%. Vor fünf Jahren lag er noch bei 1,0%. Viele Bauherren, die ungeachtet des damals günstigen Zinsniveaus vor fünf Jahren einen Kredit zu 1% vereinbarten, müssen bei einer Darlehensfortsetzung also aktuell mit einem Satz von ca. 4% rechnen. Was ist, wenn die Zinsen sogar noch weiter ansteigen?

Berge planieren? Auf Maulwurf umschulen? Es gibt nur wenige Möglichkeiten, sich dem Dilemma der teuren Umfinanzierung zu entziehen. Eine Möglichkeit: man bleibt am Boden und bedient sein Darlehen bis zum Ende der Zinsbindung. Eine andere Möglichkeit: man schließt ein sog. Forwarddarlehen ab. Damit sichern Sie sich den Zinssatz schon heute, der gilt, wenn in fünf Jahren Ihre Zinsbindung abgelaufen ist. Über die nächsten fünf Jahre wird sich dann kein Berg vor Ihnen auftürmen. Und im sechsten Jahr wechseln Sie auf das Forwarddarlehen. Das ist dann in etwa so, als ob sie dann über mehrere Jahre hinweg ein Hochplateau überfliegen, denn Forwarddarlehen tragen einen Zinsaufschlag von ungefähr 0,5% jährlich bei Vorlaufzeiten von 3 Jahren und mehr. Damit wären wir wieder bei 4% für das neue Zehnjahresdarlehen.

Mit der Ablösung Geld verdienen

Aktion Maulwurf: Nicht jeder Kreditschuldner hat das Zeug zum Maulwurf. Die starke Muskulatur, die den kräftigen Maulwurf auszeichnet, findet ihr Spiegelbild im berechtigten Interesse des Bauherrn. Die Muskeln spielen lassen kann jeder Baudarlehensschuldner, der seine Immobilie verkauft. Er verzichtet auf die Ablösung seines Darlehens und übergibt dieses direkt an den Käufer der Immobilie, der es einfach als neuer Schuldner fortsetzt. Weil der Zins des laufenden Darlehens zudem so unerschwinglich günstig ist, kann man vom Käufer sogar noch einen Preisaufschlag für die Darlehensübernahme verlangen.

Die Bank darf ein solches Vorgehen nicht ablehnen. Die Sicherheit, das ist die beliehene Immobilie, ist weiterhin vorhanden. Sie gehört jetzt dem Käufer. Das Geldhaus darf für den Schuldnerwechsel keine zusätzlichen Zinsaufschläge – quasi als Bearbeitungsgebühr – verlangen. Den einstündigen Aufwand der Kreditbearbeitung darf es sich allerdings mit 200 Euro vergüten lassen. Nur in solchen Fällen, unter denen die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht einwandfrei ist, darf eine Bank die Übertragung ablehnen. Das sind jedoch Ausnahmefälle. Der Maulwurf untergräbt die Bankendominanz.

Eine andere Möglichkeit: der Pfandtausch. Nach dem Verkauf übertragen Sie das laufende Darlehen auf eine andere Immobilie. Auch das darf die Bank nicht ablehnen, wenn der Wert des neuen Pfandobjektes in etwa dem Wert des verkauften Objekts entspricht.

Ja, so machen wir das!

Maulwürfe stehen unter Naturschutz. Das hat der Bundesgerichtshof schon mit seiner Ersatzkreditnehmerentscheidung aus dem Jahr 1989(!) klargemacht. Wir rechnen Ihnen aus, welchen Preisaufschlag der Käufer zu zahlen hat, damit er Ihr Darlehen übernehmen darf und selbst dabei keinen Nachteil erleidet. Einfach mal chatten oder anrufen. E-Mail geht auch.

So, jetzt ab in den Garten. Maulwürfe füttern.

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Prof. Dr. Klaus Wehrt ist finanzmathematischer Experte für alle Fragen der Immobilienfinanzierung, insbesondere der Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigung, Professor für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Buxtehude-Immenbeck.

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