BGH-Urteil (XI ZR 29/24) vom 23.09.2025: Weiterhin gute Chancen für Prämiensparer, insbesondere bei langlaufenden Verträgen – fünfstellige Nachzahlungen möglich
Der Bundesgerichtshof hat erneut ein wegweisendes Urteil (XI ZR 29/24) zu Prämiensparverträgen gefällt. Die gute Nachricht für Kunden der Sparkasse Nürnberg, der Sparkasse Donauwörth und vieler weiterer Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen: Vorzeitige Kündigungen bei Verträgen mit festen Laufzeiten (z. B. 99 Jahre) sind stets unzulässig. Wir analysieren für Sie die neuen Vorgaben zur Zinsanpassung, erklären den Streit um die „Gleitzinsberechnung“ und zeigen auf, warum sich der Widerstand gegen Kündigungen lohnt – es winken hohe Einmalzahlungen von häufig - je nach Vertrag - weit über 10.000 EUR.