….. nur kurz ausgeborgt!

….. nur kurz ausgeborgt!

Während meiner Studentenzeit fuhr ich ein Billigfahrrad, das ich bei einem Lebensmitteldiscounter erworben hatte. Das vorschriftsmäßig gesicherte Fahrrad wurde mir alsbald am helllichten Tag aus dem Fahrradstand der Universität Hamburg gestohlen. Den Diebstahl meldete ich der Polizei. Sodann informierte ich die Versicherung. Kurz darauf kaufte ich mir einen neuen Drahtesel. Auf einer meiner späteren Touren auf dem neuen Drahtesel fuhr ich mit meiner damaligen Freundin am Bahnhof Hamburg-Hammerbrook vorbei. Ich traute meinen Augen nicht. Dort stand mein altes Discounter-Fahrrad herrenlos und nicht angeschlossen mit herunterhängendem Kettenschutz und einem platten Reifen. Glücklicherweise hatte ich ein Seilschloss dabei und schloss dieses, mein altes Fahrrad an einen Bauzaun an. Dann setzten wir unsere Tour fort.

Während der Tour überlegte ich ständig, was ich der Polizei mitteilen sollte, ohne in den Verdacht eines Versicherungsbetrugs hineinzuschlittern. Doch das Problem erledigte sich von selbst. Als ich abends das Fahrrad am Bahnhof abholen wollte, war das Seilschloss gekappt und mein Lieblingsfahrrad abermals verschwunden. Ja, so geschah es mir recht. Hätte ich mein Fahrrad wirklich geliebt, so hätte ich es sogleich wieder in meine Obhut genommen. Mir war jedoch die Tour mit meiner neuen Freundin auf einem fremden Fahrrad wichtiger. Diesen abermaligen Diebstahl habe ich der Polizei dann nicht mehr gemeldet.

Mein Erlebnis war ein guter Anlass zu Gesprächen mit Freunden und Bekannten. Von diesen erfuhr ich, dass einige Leute, wenn sie aus der U- oder S-Bahn stiegen und den Weg bis zu ihrer Wohnung zu Fuß zurücklegen wollten, sich einfach am Fahrrad am Bahnhof „organisierten“ und mit diesem auf den Heimweg machten. Vor dem Haus blieb es achtlos liegen oder wurde am nächsten Morgen wieder für die Fahrt zum Bahnhof genommen.

Viele Jahre später, ich war bereits im Wissenschaftsbetrieb angekommen, musste ich an diese Begebenheit zurückdenken, als ich mir Gedanken darüber machte, weshalb als Sanktion für die vorsätzliche zeitlich befristete Entwendung von Eigentum, also das „Organisieren“, das Strafrecht mit seinen harten Sanktionen zuständig ist, während für die ungewollte Beeinträchtigung des Eigentums eines Drittens z.B. durch ein Unfallgeschehen – beim Entladen eines LKW stürzt eine Transportkiste auf ein abgestelltes Fahrrad und zerstört dieses – nur das Haftungsrecht mit dem entsprechenden Schadensersatzanspruch gilt. Selbstverständlich hatten schon namhafte amerikanische Autoren wie Steven Shavell oder Louis Kaplow dieses Problem untersucht und auch diverse Antworten darauf gefunden. Doch ich wollte – nicht untypisch für einen Wissenschaftler – selbst darauf kommen.

Ich stellte mir also vor, dass als einziges Transportmittel der Gesellschaft nur Fahrräder zur Verfügung stünden. Jeder dürfte sich aufs Geratewohl, wo er sich gerade befände, einen Drahtesel „organisieren“. Er müsste nur einen Zettel mit seiner Anschrift am Ort der „Ausleihe“ hinterlassen und einen ihm vorher bekannten Betrag an den Eigentümer überweisen, dessen Kontodaten auf dem Fahrradrahmen aufzufinden wären. Ferner habe er den Eigentümer den neuen Standort, dort wo er das Fahrrad abstellte, mitzuteilen.

Um die Komplexität meines Gedankenexperiments noch weiter zu verringern, nahm ich zudem an, dass ein tatsächliches Entwenden von Fahrrädern aufgrund eines perfekt funktionierenden Überwachungsstaats nicht möglich sei. Sodann begab ich mich in meine Gedankenwelt: Ich käme an meinen Fahrradabstellort und mein Gefährt wäre weg. Selbstverständlich würde ich am nächsten Tag auf meinem Girokonto einen Geldeingang feststellen, der mich für dieses unangenehme Ereignis voll entschädigte. Ich bekäme meinen Zeitverlust ersetzt, nicht nur für meine Fahrt nach Hause, sondern auch dafür, ein weiteres Fahrrad zu „organisieren“. Ich erhielt auch die von mir jetzt an einen Dritten geschuldete „Leihgebühr“ erstattet. Und obendrein verfügte ich über eine Kompensation, mein eigenes Fahrrad von seinem neuen Abstellort nach Hause zurück zu überführen. Kurzum, ich hätte keinen einzigen Nachteil.

Was macht den Unterschied zu einer Situation aus, in welcher die kurzfristige „Ausleihe“ fremden Eigentums verboten wäre und perfekt überwacht würde. Ich würde niemals Fahrräder von fremden Standorten abholen müssen, sparte somit viel Zeit. Ich erlebte keine Überraschungen am Fahrradstand dergestalt, dass ich mir ein anderes Rad zu organisieren hätte. Mein eigenes Stahlross würde treu wie ein Pferd stets auf mich warten. Und der Nachteil? Würde ich kein eigenes Fahrrad besitzen, so müsste ich meine Wege zu Fuß zurücklegen – zur Erinnerung: es gibt nur ein Transportmittel. Dabei würde ich auf meinem Weg nach Hause ständig an diesen vermaledeiten Stahlrössern vorbeilaufen, jedes bereit, mich Huckepack zu nehmen und an meinen Zielort zu bringen.

Ist das nicht Ressourcenverschwendung? Wie formulierte nicht schon „unser Obergrüner“ Robert Habeck im Bayern-Wahlkampf 2018. Man könnte Ressourceneinsparung im großen Stil betreiben, wenn man bspw. die eine Bohrmaschine, über welche die Großfamilie verfügt, untereinander aufteilt: Mal hat sie der Opa, dann die Enkelin mit ihrer jungen Familie im neuen Heim, oder sie ist beim Schwiegervater, der eine Kellerbar einrichtet. Er, Robert Habeck selbst, habe dagegen jedem seiner vier Söhne im Laufe der Jahre jeweils eine eigene Bohrmaschine geschenkt.

Wo bleibt das grüne Gewissen? Offensichtlich hatte Habeck erkannt, dass ein Hin- und Herfahren, um die Bohrmaschine immer zeitgerecht am Einsatzort zu haben, mehr Ressourcen verschlingt, als wenn man statt einer vier Bohrmaschinen mit festen Einsatzorten vorhält.

Genauso verhält es sich mit den Fahrrädern. Sie verschleißen sich durch Benutzung, weniger durch das Herumstehen. Wären die Fahrräder gepflückte Erdbeeren, so könnte man sicherlich Verständnis dafür aufbringen, dass diese nicht darauf warten wollen, zu verderben. Für sie wäre eine Schadens¬er¬satz¬regel geeigneter, denn weder werden sie vom Eigentümer zurückgeholt – sie sind bereits verspeist – noch kann der Eigentümer sie nach einer längeren Abstellfrist selbst nutzen.

Und was ist mit den Elektrorollern? Solange eine Ressource knapp ist, ist es wie mit den Bohrmaschinen. Werden sie nicht in der Großfamilie geteilt, kann nur einer – vielleicht der Schwiegervater – sie nutzen. Die Kosten einer gemeinsamen Koordination in Bezug auf einen wechselnden Einsatzort, sind dann geringer als die Anschaffung einer gewissen Anzahl von Bohrmaschinen. Für die Elektroroller gibt es damit zwei wahrscheinliche Szenarien: Entweder verschwinden sie wieder vollständig aus unserem Straßenbild, weil sie technologisch überholt sind, oder die Haushalte werden irgendwann jeweils über ein eigenes Gefährt verfügen. Dem Verleih gebe ich keine große Zukunft.

Kaum zu glauben! Auf meinem letzten runden Geburtstag erzählte mir ein guter Freund, mit dem ich immer mal wieder eine Fahrradtour unternehme, eine geradezu unfassbare Geschichte. Er selbst hatte die Begebenheit auch nur von einem Bekannten gehört.

Ja, so entstehen sie, die abenteuerlichen Geschichten. Jeder dichtet etwas hinzu, dramatisiert und bläst nochmal ordentlich die Backen auf, damit die Pointe so richtig schön platzen kann.

Zur Sache: In der Nachbarschaft wurde ein Fahrrad aus einem Carport gestohlen. Das Opfer meldete den Fahrraddiebstahl bei der Polizei. Die Anzeige wurde allerdings ein paar Tage später wieder zurückgenommen. Der reuige Täter hatte das Fahrrad heimlich zurückgebracht und sich mit einem beigefügten Brief vielmals entschuldigt. Er selbst wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zu einem Gerichtstermin in der Hamburger Innenstadt gewesen. Da der avisierte Bus jedoch mehr als zwanzig Minuten Verspätung gehabt hätte, hätte er sich kurzerhand einen Drahtesel in der Nähe der geschieht es Bushaltestelle „organisiert“, um rechtzeitig zum Termin zu erscheinen.

Als wohlgemeinte kleine Entschädigung fügte er den besagten Brief mit der handschriftlichen Notiz bei. Im Briefumschlag befand sich überdies eine Theaterkarte für zwei Personen im Ernst-Deutsch-Theater in Hamburg. Das ließ man sich gerne gefallen. Der Termin stand auf der Karte, die Plätze waren reserviert. Gutgelaunt und bester Dinge machte sich das Ehepaar auf den Weg ins Theater. Den gelungenen Abend krönte man sodann noch mit einem Restaurantbesuch in einem stadtbekannten Steakhaus.

Als man schließlich gegen Mitternacht nach Hause kam, konnte die Überraschung nicht größer sein. die Terrassentür war aufgebrochen. Im Haus waren sämtliche Schränke durchwühlt. Entwendet wurden ein Beamer, Bargeld und eine Schmuckkassette samt Inhalt. Schadensumfang mehrere tausend Euro. Der Raubzug war exzellent geplant, der oder die Täter dreist und gewieft.

Dem Fahrrad wurde dieses Mal keine Beachtung geschenkt.

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